Compliance-Pflichten für Wertpapierdienstleister: BaFin aktualisiert Rundschreiben

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das Rundschreiben zu den Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (MaComp) inhaltlich und redaktionell an aktuelle Rechtsentwicklungen und Verwaltungspraktiken angepasst.

Die Änderungen resultieren insbesondere aus der überarbeiteten Finanzmarktrichtlinie (Markets in Financial Instruments Directive II - MiFID II), die im neuen Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) umgesetzt wurde, aus der neugefassten Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und -Organisationsverordnung (WpDVerOV) und der Delegierten Verordnung zu den Organisationsanforderungen der MiFID II sowie aus den Vorgaben der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA.

Hervorzuheben sind insbesondere die zusätzlichen Module, die auf neue Leitlinien der ESMA zurückgehen. Hierzu gehören die Anforderungen an das Produktfreigabeverfahren (Product Governance), an die Qualifikation von Mitarbeitern, an den Umgang mit komplexen Finanzinstrumenten und an Querverkäufe. Zudem wurden die bereits bestehenden Module zur Ausführung von Kundenaufträgen, zur Überwachung von Mitarbeitergeschäften und zu Zuwendungen überarbeitet.

Auch künftig werden die MaComp an neue Entwicklungen anzupassen sein. So ist bereits absehbar, dass das Modul BT 7 aktualisiert werden muss, sobald die ESMA ihre geplante Leitlinie zur Geeignetheit von Anlageempfehlungen veröffentlicht hat. Zweck der MaComp ist die transparente Darstellung der Verwaltungspraxis der BaFin in Bezug auf die Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten. Sie geben den beaufsichtigten Wertpapierdienstleistungsunternehmen Orientierung bei der praktischen Umsetzung der gesetzlichen Regelungen. (JF1)

Quelle: Newsletter BaFin

www.bafin.de

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