"Das geplante Bestellerprinzip ist falsch"

Nachdem im Jahr 2015 im Rahmen einer gesetzlichen Neuregelung der Maklerprovisionen bei Vermietungen das sogenannte Bestellerprinzip eingeführt wurde, plant die Bundesregierung nun eine derartige Regelung auch beim Immobilienkauf. Demnach müsste derjenige den Makler bezahlen, der ihn beauftragt hat. Ziel der Politik ist es, die Kaufnebenkosten zu verringern. Aus Sicht von Dr. Wulff Aengevelt, geschäftsführender Gesellschafter des Immobiliendienstleisters Aengevelt, ist die Einführung des Bestellerprinzips der falsche Ansatz.

Aengevelt befürchtet, dass sich die auf Immobilienverkäufer verlagerte Maklercourtage preiserhöhend auswirkt. Hinzu komme, dass mit dem Bestellerprinzip bei Immobilientransaktionen erheblich in die vom Grundgesetz geschützte Privatautonomie eingegriffen würde. Zudem würde das seit Einführung des BGB geprägte Leitbild des redlichen Maklers als markterfahrener Mittler der Vertragsparteien aufgegeben. Das Bestellerprinzip wäre das intendierte Ende des klassischen Doppel-Maklers als parteiloser, sach- und fachgerechter weisungsfreier Vermittler zwischen Käufer und Verkäufer.

Das Vorhaben des Bundesjustizministeriums sei umso verwerflicher angesichts der Tatsache, dass die große Mehrheit der Bundesländer durch Grunderwerbssteuererhöhungen auf bis zu 6,5 Prozent selbst Preistreiber der in der Regel über zehn Prozent hohen Transaktionskosten beim Immobilienkauf seien. Tausende privater Schwellenhaushalte müssten unter jahrelangem Konsumverzicht zugunsten hoher Ansparleistungen den Wohneigentumserwerb um viele Jahre verschieben. Schlimmstenfalls könnten sie ihn sich wegen zwischenzeitlicher Boden- und Baupreissteigerungen nicht mehr leisten, schreibt Aengevelt.

Aengevelt fordert von der Bundesregierung, ihren Einfluss geltend machen, dass die Grunderwerbsteuer zumindest für den Eigennutzungserwerb von Wohnimmobilien wieder auf den bundeseinheitlichen Satz von 3,5 Prozent zurückgesetzt wird und damit den privatgenutzten Immobilienkauf effektiv günstiger macht.

„Des Weiteren müssen Bund, Länder und Kommunen vorrangig den preisgedämpften Wohnungsbau durch gezielte entsprechend zweckbestimmte Verkäufe ihrer Wohnungsbaugrundstücke anregen und zum Beispiel die Errichtung von preisgedämpften Wohnungen zur Auflage anderweitiger Baugenehmigungen machten“, so Aengevelt. Außerdem sollten in Regionen mit Wohnraumunterversorgungen bei den Baugenehmigungsbehörden zeitlich limitiert Task-forces eingerichtet werden, die Wohnungsbauanträge vorrangig bearbeiten.

Aengevelt weiter: „Solange die Bundesregierung kein schlüssiges Programm verabschiedet, in den Gebieten mit Wohnraumunterversorgung zumindest zeitbegrenzte Investitions- und oder Steueranreize für die nachfragegerechte Ertüchtigung und den Neubau preisgedämpften Wohnraumes zu schaffen, läuft sie an der überfälligen Problemlösung weiter vorbei.“

Quelle: Marktkommentar Aengevelt

Aengevelt ist ein Immobiliendienstleister mit Sitz in Düsseldorf. Das Unternehmen wurde 1910 gegründet und hat rund 130 Mitarbeiter. (JF1)

www.aengevelt.com

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