Debeka obsiegt im Tippgeber-Streit

Das Landgericht Hamburg hat der Klage der Debeka-Versicherung auf Korrektur der Berichterstattung der Wirtschaftszeitung Handelsblatt stattgegeben (Aktenzeichen 324 O 136/14). Laut Debeka hat die Zeitung nun klargestellt, dass das Vertriebssystem entgegen vorheriger Berichterstattung „öffentlich“ und nicht „geheim“ ist.

Außerdem muss die Zeitung deutlich machen, dass die Debeka ihre Tippgeber nicht für die Weitergabe persönlicher Daten bezahlt, sondern nur bei einem erfolgreichen Vertragsabschluss. Nach Angaben der Debeka hat das Handelsblatt zwischenzeitlich eine Richtigstellung veröffentlicht.

Anfang Mai hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) ihre Prüfung der Vorgänge rund um das Tippgeber-System mit einer Rüge gegenüber der Debeka eingestellt. Die Aufsicht kritisiert, dass die rechtmäßige Herkunft personenbezogener Daten nicht immer nachvollzogen werden kann. Verdachtsfälle seien nicht ausreichend aufgearbeitet worden und die Mitarbeiter nicht ausreichend kontrolliert worden. Der Versicherer wurde von der Bafin aber lediglich aufgefordert, diese Mängel zu beseitigen. Die Debeka hatte nach ersten Vorwürfen bereits Ende Ende Oktober 2013 neue Verhaltensrichtlinien für ihre Mitarbeiter eingeführt.

Trotzdem ermitteln die Staatsanwaltschaft und der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftrage weiter gegen den Versicherer. Untersucht wird, ob einzelne Mitarbeiter persönliche Daten illegal erworben haben.

Quelle: Pressemitteilung Debeka, Versicherungsmagazin

Die Debeka-Gruppe ist ein Versicherungs- und Finanzdienstleistungskonzern mit Sitz in Koblenz. Die 1905 gegründete Unternehmensgruppe beschäftigt 16.700 Mitarbeiter und verwaltet Kapitalanlagen in Höhe von 69 Milliarden Euro. (JZ1)

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