Defino bringt DIN-Norm für Finanzberatung auf den Weg
Am 1. Juli haben die Defino Gesellschaft für Finanznorm und das DIN Deutsches Institut für Normung in Berlin die Spezifikation „Standardisierte Finanzanalyse für den Privathaushalt“ (DIN SPEC 77222) vorgestellt. Dieses Regelwerk legt wissenschaftlich fundierte Anforderungen an eine standardisierte Finanzanalyse fest und umfasst die Bereiche Sach-/Vermögensrisiko (Gebäude und Hausrat, Haftpflicht und Rechtsschutz etc.), Vorsorge (Krankheit, Berufsunfähigkeit, Pflege, Altersvorsorge etc.) sowie Vermögensplanung (Liquiditätsreserve, Sparziele, Verschuldung etc.).
Ziel ist es, messbare, objektive und am individuellen Bedarf ausgerichtete Empfehlungen für die Priorisierung und die Zielgrößen von Absicherungs-, Vorsorge- und Vermögensplanungs-Maßnahmen zu geben. Dabei werden keine Empfehlungen für einzelne Produkte bestimmter Anbieter gegeben. Diese Auswahl liegt in der Verantwortung der Finanzberater.
An der Erarbeitung der DIN SPEC 77222 im DIN-Arbeitskreis haben über einen Zeitraum von rund zwölf Monaten neben dem Initiator Defino unter anderem die Finanzberatung Formaxx, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RBS Roever Brenner Susat, Stiftung Warentest, der Verbraucherrat im DIN sowie die Professoren Klaus Jaeger (Freie Universität Berlin), Hermann Weinmann (Hochschule Ludwigshafen) und Andreas Walter (Justus-Liebig-Universität Gießen) teilgenommen. Nach Angaben von Defino-Geschäftsführer Dr. Klaus Möller soll die Spezifikation zur Norm weiterentwickelt werden. Dazu wäre die Beteiligung weiterer interessierter Kreise wie zum Beispiel Branchenverbänden erforderlich. Einen entsprechenden Antrag beim DIN hat Defino bereits gestellt.
Quelle: Informationsveranstaltung Defino/DIN
Die Defino – Gesellschaft für Finanznorm mbH hat sich zum Ziel gesetzt, einen allgemeingültigen und verbindlichen Standard in der Finanzberatung in Deutschland in Form einer Finanznorm zu begründen und zu etablieren. Ziel ist es, die Finanzberatung für den Endverbraucher transparent, nachvollziehbar und vergleichbar zu machen. (jpw1)