Deutsche Banken äußern sich zur BGH-Entscheidung zu Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherdarlehen
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) nimmt in einer Pressemitteilung Stellung zu den Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 13. Mai 2014 betreffend Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherdarlehen (Aktenzeichen: XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13):
„Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 13. Mai 2014 die Erhebung eines laufzeitunabhängigen Bearbeitungsentgelts bei Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages aus AGB-rechtlichen Gründen für unzulässig erklärt. In früheren Entscheidungen hatte der BGH die Erhebung solcher Entgelte für zulässig erachtet. Das Bearbeitungsentgelt war für den Kunden als Preisbestandteil immer transparent. Da ein etwaiges Bearbeitungsentgelt in den effektiven Jahreszins einfließt, wurden dem Kunden die Gesamtkosten – also Zinsen und Bearbeitungsentgelt – schon im Rahmen der Vertragsverhandlungen deutlich vor Augen geführt.
Laufzeitunabhängige Bearbeitungsentgelte werden von vielen Banken und Sparkassen bereits heute nicht mehr erhoben.
Eine genaue Bewertung des BGH-Urteils wird erst nach dem Vorliegen der Entscheidungsgründe möglich sein.“
Quelle: Pressemitteilung Die Deutsche Kreditwirtschaft
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) ist die Interessenvertretung der kreditwirtschaftlichen Spitzenverbände in Deutschland. Der Zusammenschluss des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, des Bundesverbandes deutscher Banken, des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands, des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes und des Verbandes deutscher Pfandbriefbanken ist im August 2011 aus dem 1932 gegründeten Zentralen Kreditausschuss (ZKA) hervorgegangen und führt dessen Arbeit fort. (jpw1)