Deutsche Gesundheitskasse: Verdacht des Betreibens unerlaubter Versicherungsgeschäfte
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) informiert darüber, dass der Verdacht besteht, dass die Deutsche Gesundheitskasse DeGeKa VVaG, Dresden, unerlaubte Versicherungsgeschäfte betreibt.
Die DeGeKa bietet auf ihrer Internetseite www.degeka.org eine Krankenversicherung mit der Bezeichnung „Basistarif KVBT“ an, die Leistungen beim Arzt, Zahnarzt, im Krankenhaus und im Ausland umfassen soll, sowie einen „Zusatztarif KTG“ (Krankentagegeld) und einen „Zusatztarif KHTG“ (Krankenhaustagegeld). Das Unternehmen verfügt laut BaFin nicht über eine Erlaubnis zum Betreiben von Versicherungsgeschäften.
Gegründet wurde die DeGeka laut Unternehmensangabe am 14. April 2017.
Quelle: BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten. (mb1)