Deutsche Vermittler sprechen sich gegen Provisionsdeckel aus

Das 14. „Bonner Spitzentreffen“, das rund 40.000 Versicherungsvertreter in Deutschland repräsentiert, positionierte sich am 19. September 2018 einstimmig in der verabschiedeten „Bonner Erklärung“ gegen eine Deckelung von Provisionen im Zuge der Evaluierung des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG). Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK): „Ein Provisionsdeckel in der Lebensversicherung wäre eindeutig verfassungswidrig. Eine gesetzliche Provisionsbegrenzung wäre weder geeignet, noch erforderlich und angemessen, weil das ursprüngliche LVRG bereits Wirkung entfaltet, wie der Evaluierungsbericht des Bundesfinanzministeriums selbst feststellt. Der BVK würde auch anhand eines Musterfalles gegen den gesetzlichen Provisionsdeckel klagen.“

Bei dem alljährlich im September in Bonn stattfindenden Treffen der Vorsitzenden der Vertretervereinigungen, des BVK-Präsidiums sowie des Vorstandes des Arbeitskreises Vertretervereinigungen der Deutschen Assekuranz (AVV) werden aktuelle branchenpolitische, rechtliche und berufsständische Fragen und Entwicklungen erörtert. Dies fließt in der Verabschiedung der „Bonner Erklärung“ ein. In diesem Jahr stellen die Repräsentanten der deutschen Vermittlerschaft unter dem Titel „Die Umsetzung der IDD - Neue Herausforderungen für den Agenturvertrieb in den Bereichen Vertriebssteuerung, Weiterbildung und Vergütung“ Kernforderungen an die Politik.

Angesichts vieler neuer Gesetze und Regulierungen postuliert das „Bonner Spitzentreffen“ vom Gesetzgeber eine Auszeit, da die Belastungsgrenze vieler kleiner und mittelständischer Vermittlerbetriebe bereits überschritten ist. Auch sollten Überregulierungen überprüft werden, wie die unverändert hohe Stornohaftung.

Von den Versicherungsunternehmen verlangen die Vermittler, die gesetzlichen Vorgaben, die sich auch aus der Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) ergeben, fair und kooperativ umzusetzen und - falls rechtlich nötig - Vergütungsvereinbarungen wertausgleichend anzupassen.

Insgesamt zeigte sich das 14. „Bonner Spitzentreffen“ mit dem verabschiedeten Gesetz zur IDD-Umsetzung zufrieden. Dies aus mehreren Gründen: Es garantiere den Erhalt des Provisions- und Courtagesystems als Leitvergütung und begrenze nicht die Vergütung von Vermittlern, entgegen der aktuellen Pläne im Zuge der LVRG-Evaluierung. Eine Vertriebssteuerung durch die Unternehmen ist zudem nur noch im Kundeninteresse möglich, was den Verbraucherschutz stärke. Des Weiteren seien die bestehenden Transparenzvorschriften festgeschrieben worden, womit eine irreführende Provisionsoffenlegung verhindert wurde. Ebenso sei das Provisionsabgabeverbot gesetzlich im Versicherungsaufsichtsgesetz gestärkt worden. Der BVK begrüßt in diesem Zusammenhang die restriktive Auslegung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Quelle: Pressemitteilung BVK

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) ist Berufsvertretung und Unternehmerverband der selbstständigen Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland. Der Verband hat circa 10.000 Direktmitglieder und rund 40.000 Organmitglieder. (JF1)

www.bvk.de

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