Deutschland fordert dreistelligen Millionen-Euro-Betrag von Julius Bär
Nachdem die gütliche Einigung im Juni 2014 gescheitert war, hat die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BVS) am 15. August 2014 Klage gegen das Bankhaus Julius Bär eingereicht. Die BVS fordert 135 Millionen Euro, da Julius nicht verhindert habe, dass Unbefugte Gelder von Konten abgezogen haben.
Hintergrund der Klage ist die Suche nach den verschwundenen Millionen der DDR-Firma Novum. Diese Firma hatte die DDR-Regierung in Österreich gegründet, um Waren- und Devisengeschäfte mit dem Westen einzufädeln. Dafür erhielt Novum Provisionen. Schließlich befanden sich auf den Konten eine halbe Milliarde D-Mark. Rudolfine Steindling, Alleingesellschafterin der Novum und Mitglied der kommunistischen Partei Österreich, hatte nach dem Mauerfall das Novum-Vermögen auf Konten von Schweizer Privatbanken verschoben.
Wie Gerichte später festgehalten haben, ließ sie sich die Novum- Millionen nach dem Transfer auf die Schweizer Konten in 51 Tranchen in bar auszahlen und lagerte es in den Safes der Banken. Dann habe sie das Geld in anonymen Sparbüchern und Wertpapierdepots angelegt. 2012 starb Steindlinger, Deutschland machte nun die Schweizer Banken haftbar, die Steindling einst halfen.
Die Klage Deutschlands richtet sich gegen Julius Bär als Rechtsnachfolgerin der UBS. Von ihr hatte Julius Bär 2005 die Bank Cantrade übernommen. Die Cantrade war eine jener Schweizer Privatbanken, bei denen Steindling ihre Konten hatte. Das Finanzinstitut hätte verhindern müssen, dass die Österreicherin die Konten leerte.
Julius Bär bestreitet die Forderungen der BVS. In ihrem Halbjahresbericht machte das Bankhaus UBS „im Rahmen der mit Bezug auf die erworbenen Gesellschaften abgegebenen Zusicherungen“ auf die Forderung der Rückzahlung der 135 Millionen Euro aufmerksam. Dies lässt den Schluss zu, dass Julius Bär UBS für die richtige Beklagte hält.
Die Klage Deutschlands könnte dennoch Aussicht auf Erfolg haben. Im vergangenen Jahr wurde die Bank Austria vom Schweizer Bundesgericht angewiesen, 254 Millionen Euro an Deutschland zurückzuzahlen. Ihre Tochterbank in Zürich, die 2013 von der IHAG übernommene AKB Privatbank, war neben Cantrade die zweite Bank gewesen, bei der die Steindling ihre DDR-Millionen zuerst deponiert und dann abgezogen hatte.
Quelle: Informationsportal Finews.ch
Die Julius Bär-Gruppe ist eine Schweizer Privatbank mit Sitz in Zürich. Sie ist auf die Vermögensverwaltung für Privatkunden, Family Offices und externe Vermögensverwalter spezialisiert. Das 1890 gegründete Unternehmen beschäftigt mehr als 3.600 Mitarbeiter und betreut Kundenvermögen in Höhe von 372 Milliarden Schweizer Franken (rund 306,2 Milliarden Euro). (JZ1)
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