Emittentenleitfaden: BaFin konsultiert weitere überarbeitete Teile

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Abschnitte zu Informationen über bedeutende Stimmrechtsanteile und zu notwendigen Informationen für die Wahrnehmung von Rechten aus Wertpapieren (bisher Kapitel VIII und IX) ihres Emittentenleitfadens überarbeitet. Die Überarbeitung wurde nun zur Konsultation gestellt. Stellungnahmen nimmt die BaFin bis zum 17. August 2018 entgegen.

Der Leitfaden richtet sich an in- und ausländische Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel an einer inländischen Börse zugelassen sind. Er soll praktische Hilfestellungen für den Umgang mit den Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes bieten, ohne eine juristische Kommentierung darzustellen. Er bietet einen Einstieg in die Rechtsmaterie und erläutert die Verwaltungspraxis der BaFin.

Die Überarbeitung ist ein weiterer Schritt im Rahmen der umfassenden Aktualisierung des Emittentenleitfadens. (JF1)

Quelle: Newsletter BaFin

www.bafin.de

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