Erfolg vor Gericht: Die Bayerische darf ihren Namen behalten
Das Landgericht München I hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil die Klage der Versicherungskammer Bayern (VKB) gegen die Versicherungsgruppe die Bayerische abgewiesen, nach der die VKB der Bayerischen verbieten lassen wollte, ihr Unternehmenskennzeichen „die Bayerische“ weiterhin zu nutzen.
Laut Gericht erfülle die Verwendung des Namens „die Bayerische“ nicht den Tatbestand der von der VKB behaupteten Irreführung: „Weder die Verwendung des bestimmten Artikels ,die‘ allein, noch die Kombination mit dem Wort ,Bayerische‘ sind geeignet, die maßgeblichen Kreise in die Irre zu führen“, heißt es in der Urteilsbegründung des Gerichts. Außerdem sei der Namensunterschied zwischen der Bayerischen und der VKB „zu groß für die Annahme einer Verwechslungsgefahr“. Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden.
Die Klage der VKB vom September 2016 kam für die Versicherungsgruppe die Bayerische überraschend, die kurz zuvor das Fußballsponsoring mit dem TSV 1860 München bekannt gegeben hatte. Zudem habe die Bayerische die VKB vor der Einführung der Marke schon frühzeitig und zeitlich deutlich vor der Markeneinführung im Jahr 2012 informiert.
Quelle: Pressemitteilung die Bayerische
Die Bayerische ist eine Versicherungsgruppe mit Sitz in München. Muttergesellschaft ist die Bayerische Beamten Lebensversicherung a.G. Das 1858 gegründete Unternehmen beschäftigt verwaltet Kapitalanlagen in Höhe von 4,5 Milliarden Euro. (JF1)