ESMA ergänzt FAQ zu Richtlinie für alternative Investmentfondsmanager

Die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) hat am 4. Oktober 2018 ihre Fragen und Antworten (FAQ) zur Anwendung der Richtlinie über alternative Investmentfondsmanager (AIFMD) aktualisiert, meldet die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Gündel & Katzorke.

Die ESMA hat eine neue Frage und Antwort hinzugefügt, die die Anwendung der Meldepflichten der AIFMD bei der grenzüberschreitenden Verwaltung von Teilfonds eines Investmentvermögens betreffen. Danach muss jede Änderung in der Zusammensetzung eines Umbrella-AIF, der grenzüberschreitend verwaltet wird, den zuständigen Behörden gemäß Artikel 33 Absatz 6 der AIFMD mitgeteilt werden.

Quelle: Pressemitteilung Gündel & Katzorke

Die Gündel & Katzorke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Göttingen ist eine unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei. (JF1)

www.gk-law.de

Zurück

Recht

Im Bereich geschlossener Immobilien-Publikumsfonds gibt es vermehrt Produkte, ...

Europas Banken erzielen Überrenditen am Aktienmarkt, wenn ihre Beschäftigten ...

Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.
In dieser Übersicht können Sie, einzelne Cookies einer Kategorie oder ganze Kategorien an- und abwählen. Außerdem erhalten Sie weitere Informationen zu den verfügbaren Cookies.
Gruppe Essenziell
Name Contao CSRF Token
Technischer Name csrf_contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der Website vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen . Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name PHP SESSION ID
Technischer Name PHPSESSID
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Cookie von PHP (Programmiersprache), PHP Daten-Identifikator. Enthält nur einen Verweis auf die aktuelle Sitzung. Im Browser des Nutzers werden keine Informationen gespeichert und dieses Cookie kann nur von der aktuellen Website genutzt werden. Dieses Cookie wird vor allem in Formularen benutzt, um die Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen. In Formulare eingegebene Daten werden z. B. kurzzeitig gespeichert, wenn ein Eingabefehler durch den Nutzer vorliegt und dieser eine Fehlermeldung erhält. Ansonsten müssten alle Daten erneut eingegeben werden.
Erlaubt
Gruppe Analyse
Name Google Analytics
Technischer Name _gat,_ga_gid
Anbieter Google
Ablauf in Tagen 1
Datenschutz https://policies.google.com/privacy
Zweck Tracking
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name Contao HTTPS CSRF Token
Technischer Name csrf_https-contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der verschlüsselten Website (HTTPS) vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen. Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name FE USER AUTH
Technischer Name FE_USER_AUTH
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Speichert Informationen eines Besuchers, sobald er sich im Frontend einloggt.
Erlaubt