ESMA ergänzt FAQ zu Richtlinie für alternative Investmentfondsmanager
Die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) hat am 4. Oktober 2018 ihre Fragen und Antworten (FAQ) zur Anwendung der Richtlinie über alternative Investmentfondsmanager (AIFMD) aktualisiert, meldet die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Gündel & Katzorke.
Die ESMA hat eine neue Frage und Antwort hinzugefügt, die die Anwendung der Meldepflichten der AIFMD bei der grenzüberschreitenden Verwaltung von Teilfonds eines Investmentvermögens betreffen. Danach muss jede Änderung in der Zusammensetzung eines Umbrella-AIF, der grenzüberschreitend verwaltet wird, den zuständigen Behörden gemäß Artikel 33 Absatz 6 der AIFMD mitgeteilt werden.
Quelle: Pressemitteilung Gündel & Katzorke
Die Gündel & Katzorke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Göttingen ist eine unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei. (JF1)