"EU-Kommission verwässert europaweite Regelungen zum Versicherungsvertrieb"

Nur wenige Monate vor der Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD müssen die EU-Institutionen noch Detailregelungen festlegen, die dann europaweit gelten. Die europäische Versicherungsaufsichtsbehörde EIOPA hat hierzu einen Vorschlag verfasst, aus dem die EU-Kommission in ihrem Entwurf nun wesentliche Punkte gestrichen hat. Aus Sicht des Bund der Versicherten (BdV) werden Verbraucher und Vermittler dadurch gegenüber Versicherern schlechter gestellt.

„Die EU-Kommission verwässert den Vorschlag der EIOPA und beugt sich offensichtlich den Interessen der Versicherungsunternehmen“, urteilt Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV. Dabei geht es etwa um den Interessenkonflikt, der durch Provisionszahlungen entsteht. In der Produktentwicklung sollen Versicherungsunternehmen zudem nicht darlegen müssen, für welche Kunden ihre Versicherungstarife ungeeignet sind.

Laut BdV rührt der Interessenskonflikt aus dem Provisionssystem her: Bekommt ein Vermittler zum Beispiel viel Geld, wenn er ein schlechtes Produkt verkauft, aber nur wenig bei Vermittlung eines Guten, bestehe eine große Gefahr, dass er aufgrund des Interessenkonfliktes das schlechte Produkt empfiehlt. Während EIOPA Geldzahlungen (monetary benefit) als eine Gefahr in diesem Interessenkonflikt sieht, will die EU-Kommission diesen Punkt von der Liste der Sachverhalte streichen, mit der dieser Interessenkonflikt beschrieben werden soll. „Gerade Geldzahlungen verschärfen den Interessenskonflikt ungemein und verhindern einen fairen Versicherungsvertrieb“, erklärt Kleinlein. Daher sollten Geldzahlungen auch weiterhin in der Liste erfasst sein.

Darüber hinaus will die Kommission diese Liste als abschließend erklären. „Wir kennen die Kreativität der Versicherungsunternehmen, wenn es darum geht, Kundengelder in die falschen Kanäle zu schleusen und dem Vertrieb falsche Anreize zu setzen“, warnt Kleinlein. Nur wenn die Liste nicht abschließend ist, kann auf neue Vergütungssysteme hinreichend reagiert werden.

Beim Produktfreigabeverfahren habe EIOPA aus Verbraucherschutzsicht einen guten Vorschlag gemacht, indem die Versicherer verpflichtet werden sollten, auch zu erklären, für welche Kunden ihre Produkte nicht geeignet sind. Aber diesen Punkt will die Kommission streichen. „Dass ein Versicherer benennen muss, für wen ein Produkt ungeeignet ist, schützt Verbraucher und Vermittler gleichermaßen“, erklärt Kleinlein. Denn dann müsse das Versicherungsunternehmen die Verantwortung für diese Festlegung übernehmen. „Dieser Vorschlag der EU-Kommission geht daher zu Lasten der Verbraucher und Vermittler. Ein dermaßen reduziertes Verbraucherschutzniveau für den EU-Binnenmarkt ist ein Armutszeugnis für die Kompetenz der Kommission.“

Quelle: Pressemitteilung BdV

Der Bund der Versicherten e.V. (BdV) ist eine unabhängige und gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation. Der Verein wurde 1982 gegründet und zählt mehr als 52.000 Mitglieder. (JF1)

www.bundderversicherten.de

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