Experten üben Kritik an Mietpreisbremse
Dem Ziel des Gesetzentwurfs zur Mietpreisbremse stimmten die geladenen Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Bundestages zwar zu, die Ursache des Wohnungsmangels und der hohen Mieten bekämpfe der Entwurf aber nicht. Besonders kritisiert wurde die ortsübliche Vergleichsmiete als Referenzpunkt. Sie war für viele Sachverständige zu ungenau, ein qualifizierter Mietspiegel sei besser geeignet. Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll die Miete bei Wiedervermietung künftig nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. Auch soll künftig derjenige die Maklergebühren bezahlen, der den Makler beauftragt.
Norbert Portz von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände sagte, der Entwurf bekämpfe nur die Symptome, nicht die Ursache der hohen Mieten. Deshalb müsse die Städtebauförderung des Bundes dauerhaft erhöht werden, Bauland preiswerter, das Wohngeld an die tatsächliche Mietentwicklung angepasst, die Baukosten gesenkt und bundeseigene Immobilien nicht mehr nur zum Höchstpreis verkauft werden. Ballungsrandgemeinden sollten in die Wohnungsbauförderung einbezogen werden. Axel Gedaschko, Präsident des Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. (GdW), sagte, es sei gut, dass Neubauten und Wohnungen nach umfangreichen Modernisierungen von der Mietpreisbremse ausgenommen worden seien. Allerdings sei die Definition von „Modernisierung“ der Wohnungen sowie des „angespannten Wohnungsmarktes“ verbesserungswürdig, diese müssten schärfer sein. Gedaschko kritisierte die ortsübliche Vergleichsmiete als ungenauen Referenzpunkt, wobei ihn mehrere Sachverständige unterstützten.
Lukas Siebenkotten, Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes sagte, es dauere zu lange, bis die Wirkungen für die Mieter zu spüren seien. Außerdem fehle ihm eine Wiederbelebung des sozialen Wohnungsbaus. Für ihn sei die ortsübliche Vergleichsmiete ein bewährtes Mittel, zudem gebe es in vielen Städten gar keinen Mietspiegel. Die Ausnahmen der Mietpreisbremse für Modernisierungen sei falsch. Rolf Gaßmann vom Deutschen Mieterbund Baden-Württemberg sagte, es könnten gar nicht so viele Wohnungen neu gebaut werden, um den Wohnungsmangel zu bekämpfen. Wichtig sei nicht die Orientierung an der Bevölkerung, sondern an den Haushalten. Deren Anzahl steige.
Nicht weit genug ging der Entwurf für Carola Handwerg vom Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverband. Die Mietpreisbremse solle bundesweit gelten und habe zu viele Ausnahmen. Der gleichen Meinung war auch Beatrix Zurek vom Mieterverein München. Je mehr Ausnahmen es gebe, umso höher sei die Rechtsunsicherheit.
Jens-Ulrich Kießling, Präsident des Immobilienverbandes Deutschland (IVD), kritisierte vor allem die Änderung des Bestellerprinzips. Dem schloss sich Kai Warnecke vom Haus & Grund, Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer, an. Es werde zu weniger Aufträgen kommen. Für Warnecke jedoch ist der Gesetzentwurf an sich verfassungswidrig. Die Mietpreisbremse sei ungeeignet, ihren Zweck zu erfüllen, der Entwurf ignoriere die Verletzung des Eigentums und sei an vielen Stellen zu unbestimmt. (JZ1)
Quelle: Aktuelle Meldung Bundestag - Rechtsausschuss