Finanzbranche steht 2019 unter dem Fundamentaleinfluss der Sustainable-Finance-Initiative

Die EU-Kommission hat in einem Livechat zur Sustainable-Finance-Initiative bekräftigt, bis zum Frühjahr 2019 einen Kriterienkatalog für nachhaltige Finanzierungen (ESG-Taxonomie) vorzulegen. Ein übergeordnetes Ziel dieser Initiative ist unter anderem die Schaffung einer „nachhaltigeren Wirtschaft“ einschließlich der Kapital- und Finanzmärkte. Investoren sollen angehalten werden, sowohl bei der Kapitalanlage diese Zielsetzungen im Analyse- und Entscheidungsprozess zu berücksichtigen, als auch im Rahmen des Risikomanagements. Korrespondierend dazu seien auch einschlägige Berichts- und Offenlegungspflichten beispielsweise für Versicherer, Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge und Asset Manager vorgesehen.

Die Interessenvertretung Bundesverband Alternative Investments (BAI) unterstützt diese Initiative im Grundsatz und hat bereits vor Jahren bekräftigt, dass die Implementierung von ESG-Kriterien in den Investmentprozess allein aus Risikomanagementaspekten unabdingbar sei. Gleichzeitig sei aus Sicht des BAI Vorsicht und Zurückhaltung bei der Entwicklung einer EU-weit harmonisierten Taxonomie geboten.

BAI-Geschäftsführer Frank Dornseifer: „Wir müssen aufpassen, dass sich die ganze ESG-Diskussion nicht zu einem Hype entwickelt, der zudem durch eine bürokratische EU-Taxonomie überlagert wird. Gerade institutionelle Anleger sind hier nämlich schon deutlich weiter in Sachen nachhaltigem Investieren, als manche denken.“

In einer Umfrage der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unter beaufsichtigten Instituten gaben jüngst 73 Prozent der befragten Versicherer und Pensionskassen an, dass ihre Kapitalanlagen nachhaltig seien. Weit über die Hälfte hätten bereits eigene Nachhaltigkeitskonzepte (Negativ- oder Positivlisten, Best-in-class-Ansätze und so weiter) implementiert und/oder befolgten anerkannte freiwillige ESG-Branchenstandards, wie etwa die von den Vereinten Nationen initiierten Prinzipien für verantwortungsvolle Investitionen.

Mit Blick darauf hob Dornseifer weiter hervor: „Nachhaltigkeit zeichnet sich dadurch aus, dass Diversität und zukunftsweisendes Handeln nicht nur anerkannt, sondern gefördert werden. Nur wenn eine EU-weit harmonisierte Taxonomie dies berücksichtigt und bestehende freiwillige Standards inkludiert statt ausschließt, hat sie eine Berechtigung. Auf die Diskussionen und Definitionsversuche in einschlägigen europäischen Expertengruppen darf man jedenfalls sehr gespannt sein. Für uns steht jedenfalls fest: nachhaltiges Investieren ist weniger das Ergebnis von politischen Definitionen und Kompromissen, sondern vorausschauendes, umsichtiges und ganzheitliches Handeln der Anleger. Es geht also weder um konkrete Vorgaben, die Politik oder Aufsicht machen sollten, sondern um eine Sensibilisierung der Anleger bei den Investitionsentscheidungen und beim Risikomanagement! Das ist der Schlüssel zum Erfolg.“

Aus Sicht des BAI sind elementare methodologische und definitorische Arbeiten in zahlreichen Bereichen des ESG-Universums. Investoren könnten darauf basierend eigenverantwortlich investieren und zwar auch ohne eine technokratische EU-Taxonomie, die nun erarbeitet werden soll. Vor diesem Hintergrund sei es unabdingbar, dass nun zunächst bereits bestehende und – global – anerkannte Standards evaluiert und weiterentwickelt werden.

Quelle: Pressemitteilung BAI

Der Bundesverband Alternative Investments e.V. (BAI) ist die assetklassen- und produktübergreifende Interessenvertretung für Alternative Investments in Deutschland. Der BAI wurde 1997 in Bonn gegründet. (JF1)

www.bvai.de

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