Fubus-Insolvenz: Gemeinsamer Vertreter - ja oder nein?

Nachdem im Mai 2014 der Versuch, einen gemeinsamen Vertreter nach Schuldverschreibungsgesetz für den insolventen Finanzkonzern Future Business zu bestimmen, gescheitert war, hat das Amtsgericht Dresden nun einen neuen Termin festgelegt. Am 8. Oktober 2014 sollen die Gläubiger in der Messe Dresden unter anderem über die Wahl oder Nicht-Wahl eines gemeinsamen Vertreters abstimmen. Den ersten Berichtstermin des Insolvenzverwalters Dr. Bruno Kübler hat das Amtsgericht unterdessen vom 25. November auf den 18. Dezember 2014 verschoben.

Anlegerschützer haben sowohl das Amtsgericht als auch den seit November 2013 bestellten Insolvenzverwalter Kübler heftig kritisiert. Kübler wurde Vetternwirtschaft vorgeworfen, da er versucht haben soll, einen ihm wohlgesonnenen Rechtsanwalt als gemeinsamen Vertreter durchzudrücken. Kübler hatte in einem Anschreiben an die Gläubiger den Nürnberger Anwalt Christian Gloeckner von der Kanzlei G & P Gloeckner Fuhrmann Nentwich erwähnt. Dieser soll als Mitglied des Gläubigerausschusses Kübler zu seiner Stellung als Insolvenzverwalter verholfen haben. Kübler habe sich mit der Verschaffung des ertragreichen Postens des gemeinsamen Vertreters revanchieren wollen, so der Vorwurf. Anlegerschützer meinen, ein gemeinsamer Vertreter könne im Fall Future Business bei Abrechnung nach Rechtsanwaltsvergütungsordnung im Extremfall zwischen zehn und 20 Millionen Euro geltend machen. Nach Schuldverschreibungsgesetz trägt der Schuldner die Kosten des gemeinsamen Vertreters. Damit würde die Insolvenzmasse geschmälert und folglich auch die Auszahlungsquote.

Quelle: Rechtsportal Juve

Der insolvente Finanzkonzern Future Business (Fubus) gehört zur ebenfalls insolventen Infinus-Gruppe. (JZ1)

www.juve.de

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