GDV fordert Ausklammerung der Finanzkonglomerate aus BRRD-Richtlinie
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begrüßt die zeitnahe Umsetzung der EU-Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten sowie Wertpapierfirmen (BRRD-Richtlinie). Damit würden die Weichen für einen stabilen Bankensektor gestellt. Da die Mehrheit der in Deutschland festgestellten Finanzkonglomerate aber versicherungsgeführt seien, müssten diese von den umzusetzenden Maßnahmen ausgeklammert werden.
Das mit dem Umsetzungsgesetz bereitgestellte Instrumentarium ist auf die Krisenbewältigung von Banken zugeschnitten. Systemrelevante Institute und Finanzgruppen sollen in zukünftigen Krisenfällen in einem geordneten Rahmen und ohne Inanspruchnahme von Steuergeldern saniert oder abgewickelt werden können. Es sei wichtig, dass die Regelungen nicht auf den Versicherungssektor ausstrahlen. Das besondere Geschäftsmodell der Versicherer werde bereits durch das Versicherungsaufsichtsgesetz und das Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetz einem Sanierungs- und Abwicklungsregime unterworfen, das im Interesse der Versicherungsnehmer auf Werterhaltung und nicht auf eine schnelle Abwicklung abzielt. Der Entwurf der Bundesregierung bezieht jedoch über die Vorgaben der BRRD-Richtlinie hinaus auch Finanzkonglomerate in den Anwendungsbereich des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes für Institute und Finanzgruppen mit ein. Diese Maßnahme würde in erster Linie die Versicherungswirtschaft treffen, da die Mehrheit der in Deutschland festgestellten Finanzkonglomerate versicherungsgeführt seien. Der Verband setzt sich daher mit Nachdruck für eine Ausklammerung der Finanzkonglomerate ein.
Quelle: Pressemitteilung GDV
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland. In dem Verband sind rund 470 Mitgliedsunternehmen mit 212.700 Mitarbeitern, 460 Millionen Versicherungsverträgen und einem Kapitalanlagebestand von etwa 1,39 Billionen Euro zusammengeschlossen. (JZ1)
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