GDV: „Kein Provisionsannahmeverbot durch die Hintertür“

Die von der Europäischen Union (EU) geplante Neuregelung der Vermittlerrichtlinie (IMD2) biegt nach der Einigung im Rat für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) auf die Zielgerade ein. In den anstehenden Trilog-Verhandlungen zwischen Kommission, Parlament und Rat ist es nach Ansicht des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) entscheidend, die bereits politisch erzielte Einigung auf eine Koexistenz von Honorar- und Provisionsvertrieb unmissverständlich im Richtlinientext zu verankern.

Ausdrücklich positiv wertet der GDV, dass sich der Rat wie bereits das EU-Parlament gegen die Einführung eines generellen Provisionsannahmeverbots ausgesprochen hat. Stattdessen soll die Entscheidung darüber den Mitgliedstaaten überlassen sein. Allerdings bleibt der Entwurf des Rates nach Überzeugung des GDV in einem wichtigen Punkt vage: Provisionen sollen nur dann zulässig sein, wenn sie keine nachteilige Auswirkung auf die Beratung des Kunden haben. Was das konkret bedeutet, bleibt unklar. Es zeichnet sich ab, dass die europäische Versicherungsaufsichtsbehörde EIOPA diese Unklarheit durch eine ausführliche Begriffsbestimmung beseitigen muss.

„Die fehlende Klarheit im Richtlinientext könnte gewissermaßen durch die Hintertür doch noch ein Provisionsannahmeverbot bringen. Aus unserer Sicht darf es jedoch nicht sein, dass eine Behörde bei einer zentralen politischen Entscheidung faktisch legislative Kompetenzen ausübt und Richtungsentscheidungen demokratisch legitimierter Akteure konterkariert“, sagt Dr. Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der GDV-Hauptgeschäftsführung.

Für sachgerecht hält der GDV die im Richtlinienentwurf vorgesehene Offenlegung von Art (Provision oder Honorar) und Quelle (Versicherungsunternehmen oder Versicherungsnehmer) der geleisteten Vermittlungsvergütung. Bei Lebensversicherungen und anderen Produkten mit Sparanteil sei zudem die Angabe der anfallenden Gesamtkosten sinnvoll, um Verbrauchern eine Entscheidungsgrundlage für die Wahl zwischen verschiedenen Produkten beziehungsweise Anbietern zu geben. Demgegenüber würde die vom Rat befürwortete Offenlegung der konkreten Vergütung des Vermittlers für den Kunden keinen Mehrwert bringen.

Quelle: GDV

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland. In dem Verband sind rund 470 Mitgliedsunternehmen mit 212.700 Mitarbeitern, 460 Millionen Versicherungsverträgen und einem Kapitalanlagebestand von etwa 1,39 Billionen Euro zusammengeschlossen. (TH1)

www.gdv.de

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