Gesetz zur Stärkung der Finanzintegrität: DAI fordert Nachbesserungen

In Zusammenhang mit dem Gesetz zur Stärkung der Finanzintegrität (FISG) fordert das  Deutsche Aktieninstitut (DAI) Nachbesserungen – vor allem bei Bilanzkontrolle und Abschlussprüfung. Das DAI warnt in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf, dass Unternehmen aufgrund der vorgeschlagenen Regelungen von der Aufsicht vorschnell an den Pranger gestellt zu werden drohen. Die Abschlussprüfung werde als Dienstleistung unattraktiver und die Konzentration auf dem Abschlussprüfermarkt nehme weiter zu.

„Zum Fall Wirecard ist es nicht wegen unzureichender Regulierung oder eines mangelhaften institutionellen Systems gekommen, sondern trotz intensiver Prüfungs- und Kontrollmechanismen und umfangreicher Sanktionen. Wirecard war ein Ausnahmefall“, betont Dr. Christine Bortenlänger, geschäftsführender Vorstand des DAI. „Wenn der Gesetzgeber jetzt ein Gesetz zur Stärkung der Finanzintegrität vorlegt, muss deshalb genau geprüft werden, welche Maßnahmen wirklich zielführend sind. Keinesfalls dürfen diese zu unverhältnismäßigen, negativen Belastungen bei Unternehmen führen“, so Bortenlänger und resümiert „Der Referentenentwurf des FISG genügt diesen Kriterien an einigen zentralen Stellen leider nicht.“

Die Rolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Bilanzkontrollverfahren zu stärken und den Informationsaustausch zwischen den an der Bilanzkontrolle beteiligten Institutionen zu verbessern, sei sachgerecht. „Statt sich jedoch auf die im Aktionsplan genannte schnelle Eingreiftruppe für Betrugsfälle zu konzentrieren, entsteht der Eindruck, dass der Gesetzgeber eine generelle Kontrolle der Unternehmen etablieren will“, kritisiert Bortenlänger. „Darüber hinaus verliert das Gesamtsystem durch die Einschränkung des Rechtsschutzes für Unternehmen und die Ausweitung der Sanktionen seine Ausgewogenheit.“

Die vorgeschlagenen Änderungen am Bilanzkontrollverfahren bergen laut DAI die Gefahr, dass zu viele Unternehmen vorschnell wegen Betrugsverdachts an den Pranger gestellt werden. Deswegen müssen die Hürden für ein Eingreifen der BaFin höher gelegt werden. Dies gilt sowohl für die Übernahme von Verfahren von der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung als auch für den Einsatz weitreichender hoheitlicher Mittel durch die BaFin. Nur in Fällen, in denen sich kriminelle Handlungen deutlich abzeichnen, sollte es zu einem Eingreifen kommen. Außerdem droht die Veröffentlichung der Anordnung einer Prüfung sowie von Zwischenergebnissen zu Vorverurteilungen zu führen.

„Das Maßnahmenpaket des FISG wird den Markt für die Abschlussprüfung spürbar zum Schlechteren verändern. Die Abschlussprüfung als Dienstleistung wird für die Prüfer unattraktiver und für die Unternehmen teurer. Dies wird im Prüfermarkt zu einer weiteren Marktkonzentration führen, was der Intention der EU-Abschlussprüferverordnung widerspricht“, betont die Geschäftsführende Vorständin des Deutschen Aktieninstituts.

Das DAI spricht sich für die Beibehaltung der aktuellen Regelungen zur externen Rotation des Abschlussprüfers aus, da die Nachteile kürzerer Rotationsfristen überwiegen. Bereits die interne Prüferrotation nach sieben Jahren begegnet Interessenskonflikten. In jedem Fall brauche es aber Übergangsvorschriften, um Unternehmen nicht vor große praktische Probleme zu stellen. Auch das pauschale Verbot, dass der Abschlussprüfer neben der Abschlussprüfung keine Bewertungs- und Steuerberatungsleistungen mehr erbringen darf, sei nicht zielführend. Eventuell drohende Interessenskonflikte würden in der Abschlussprüferverordnung ausreichend adressiert.

Die vom Gesetzgeber geplante unbegrenzte Haftung des Abschlussprüfers im Fall grober Fahrlässigkeit bei Beweislastumkehr gehe deutlich zu weit. Diese sollte auf vorsätzliches Handeln beschränkt bleiben. Sonst drohe wegen der höheren Haftungsrisiken für Abschlussprüfer ein Rückzug der Prüfer aus der Abschlussprüfung, was nicht im Interesse des Kapitalmarkts sein könne.

Die Regelungen im Bereich der Corporate Governance wie beispielsweise die verpflichtende Einrichtung von Prüfungsausschüssen im Aufsichtsrat weisen überwiegend in die richtige Richtung. Allerdings ist eine Ausschussbildung in kleinen Aufsichtsräten nicht immer sinnvoll. Hier muss noch nachjustiert werden. (DFPA/mb1)

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Aktieninstitut

Seit 1953 vertritt das Deutsche Aktieninstitut e.V. die Interessen der kapitalmarktorientierten Unternehmen, Banken, Börsen und Investoren. Die Mitglieder repräsentieren über 85 Prozent der Marktkapitalisierung deutscher börsennotierter Aktiengesellschaften.

www.dai.de

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