Gesetzesentwurf für Musterfeststellungsklage ist auf den Weg gebracht

Die Bundesregierung hat am 9. Mai 2018 den von Katarina Barley, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage beschlossen. Das Gesetz, das zum 1. November 2018 in Kraft treten soll, wird die Durchsetzung von Verbraucherrechten stärken. Bundesrat und Bundestag haben nun über den Gesetzentwurf zu beraten.

„Ich freue mich, dass wir die Musterfeststellungsklage heute auf den Weg bringen konnten. Insbesondere wenn die möglichen Klagekosten höher sind als der eingeklagte Betrag, überlegen es sich Verbraucherinnen und Verbraucher zwei Mal, ob sie ihr gutes Recht einfordern. Das geht vielen gegen den Gerechtigkeitssinn. Mit dieser ,Eine-für-Alle-Klage‘ können Verbraucherinnen und Verbraucher kostengünstig und unbürokratisch zu ihrem Recht zu kommen. Sie brauchen nicht selbst zu klagen, sondern können dies einem Verband überlassen, der dann für sie vor Gericht zieht. Mit der Musterfeststellungsklage werden Verbraucherrechte effektiv gestärk“, so Barley.

Mit der Einführung der Musterfeststellungsklage sollen anerkannte und besonders qualifizierte Verbraucherverbände gegenüber einem Unternehmen zentrale Haftungsvoraussetzungen für alle vergleichbar betroffenen Verbraucher in einem einzigen Gerichtsverfahren verbindlich klären lassen können, ohne dass diese zunächst selbst klagen müssen. Die Verbraucherverbände müssen strenge Voraussetzungen erfüllen, damit gewährleistet ist, dass die Musterfeststellungsklage ausschließlich sachgerecht und im Interesse der Verbraucher erfolgt und nicht zur gezielten Schädigung von Unternehmen missbraucht werden kann.

Wenn mindestens zehn Verbraucher von demselben Fall betroffen sind, soll die Klage von einem besonders qualifizierten Verbraucherverband erhoben werden können und sodann auf Veranlassung des Gerichts in einem Klageregister, das zum 1. November 2018 beim Bundesamt für Justiz eingerichtet werden wird, öffentlich bekannt gemacht. Dort sollen betroffene Verbraucher ihre Ansprüche zum Beispiel gegenüber einem Unternehmen anmelden können – und zwar kostenlos und ohne Anwaltszwang. Die Anmeldung habe für die Verbraucher zwei Vorteile: Zum einen wird die Verjährung der Ansprüche ab Erhebung der Klage gehemmt; zum anderen entfalten die Feststellungen des Urteils für das Unternehmen und die angemeldeten Verbraucher Bindungswirkung. Melden sich innerhalb von zwei Monaten mindestens 50 Verbraucher an, wird das Verfahren durchgeführt. Die Musterfeststellungsklage kann entweder durch ein Urteil oder durch einen Vergleich beendet werden. Auf der Grundlage eines Urteils können die angemeldeten Verbraucher anschließend ihre individuellen Ansprüche durchsetzen. (JF1)

Quelle: Meldung Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz

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