Handlungsbedarf für vermögende Privatanleger durch neue Steuerregeln für 2018

Am 1. Januar 2018 tritt eine Reform des Investmentsteuergesetzes in Kraft. Eine zentrale Veränderung betrifft Anteile an Investmentfonds, die Privatanleger vor 2009 gekauft haben, also vor Einführung der Abgeltungssteuer. „Nur noch bis zum 31. Dezember 2017 gilt für solche sogenannten Altanteile, dass die Finanzämter bei realisierten Kursgewinnen grundsätzlich außen vor bleiben“, sagt Anja Kleversaat, Steuerexpertin der Quirin Privatbank. Ab dem nächsten Jahr unterliegen bei Verkäufen die Kursgewinne solcher Altanteile der Abgeltungssteuer.

Möglich wird dies, weil die Finanzämter alle Fonds - auch die vor 2009 erworbenen - so behandeln, als würden sie am 31. Dezember 2017 veräußert und zum Termin des Systemwechsels am 1. Januar 2018 neu angeschafft (sogenannte fiktive Veräußerung). Bedeutend ist diese Änderung, weil die betroffenen Altanteile in der Vergangenheit bei vielen Anlegern oft aus steuerlichen Gründen unangetastet im Depot blieben und dort inzwischen einen großen Anteil ausmachen können. „Wer bei der privaten Altersvorsorge stark auf Fonds setzt, beispielsweise als Freiberufler oder Selbständiger, kann besonders betroffen sein“, so Kleversaat. „Anleger sollten daher rechtzeitig vor dem Jahreswechsel ihre individuelle Situation mit einem Steuerberater und einem Anlageexperten ihrer Bank besprechen.“

Besitzer von Altanteilen, denen ab 2018 die Steuerfreiheit für Kursgewinne gestrichen wird, bekommen vom Gesetzgeber im Gegenzug einen Freibetrag von 100.000 Euro eingeräumt. Er gilt für alle ab 2018 realisierten Kursgewinne mit Altanteilen. Da der Freibetrag pro Besitzer von Altanteilen gilt, ergeben sich aus Sicht der Quirin Privatbank „Gestaltungsmöglichkeiten“. So könnten beispielsweise Eltern Altanteile aus ihren Depots auf ihre Kinder übertragen. Jedem Kind stehe der neuartige Freibetrag zu. Auch bei Gemeinschaftsdepots von Ehegatten verdoppelt sich der Freibetrag in der Zusammenveranlagung auf 200.000 Euro. Quirin-Expertin Kleversaat: „Durch solche Maßnahmen wird der neue Freibetrag quasi vervielfältigt. Entsprechend später bekommt der Fiskus bei Veräußerungen dann einen Anteil von den Kursgewinnen.“

Damit die neuen Freibeträge möglichst lange halten, könnten Anleger zudem gezielt mit Gewinnen und Verlusten aus Altgeschäften arbeiten. Die Quirin Privatbank etwa bietet Kunden die Möglichkeit, Unterdepots einzurichten, um den Bestandsschutz innerhalb aller Anteile eines Fonds zu sichern. Dabei werden für jede Gattung die Anteile, die vor 2009 erworben wurden, auf einem separaten Depot geführt. So könne ein gezielter Verkauf und eine optimale Ausnutzung des Freibetrages durch das ausgewogene Verhältnis von Gewinnen und Verlusten gegenüber dem Finanzamt erfolgen.

Quelle: Pressemitteilung Quirin Bank

Die Quirin Bank AG betreibt Bank- und Finanzgeschäfte in zwei Geschäftsfeldern: Anlagegeschäft für Privatkunden (Honorarberatung) sowie Beratung bei Finanzierungsmaßnahmen auf Eigenkapitalbasis für mittelständische Unternehmen (Unternehmerbank). Das Finanzinstitut wurde 1998 gegründet, hat seinen Hauptsitz in Berlin und betreut über 10.000 Kunden mit einem Anlagevolumen von mehr als drei Milliarden Euro. (TH1)

www.quirinbank.de

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