69 Brokers nutzt unberechtigt BaFin-Logo
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist darauf hin, dass sie dem Unternehmen 69 Brokers, Birmingham, UK, keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.
69 Brokers bietet Interessenten auf der Internetseite www.69brokers.com Dienstleistungen im Rahmen einer Online-Handelsplattform für verschiedene Finanzinstrumente an.
Das Unternehmen nutzt dabei unberechtigt ein BaFin-Logo um eine Aufsicht der BaFin vorzutäuschen, es besteht der Verdacht dass das Unternehmen auch in seiner Korrespondenz widerrechtlich Logos beziehungsweise Briefköpfe der BaFin nutzt. (JF1)