IFMC-Group scheitert im einstweiligen Rechtsschutz
Den Antrag der IFMC-Group GmbH, die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs gegen die Abwicklungsanordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) anzuordnen, hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 13. Februar 2014 abgelehnt. Die hiergegen von der IFMC-Group GmbH eingelegte Beschwerde hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 1. August 2014 zurückgewiesen.
Die Bafin hat der IFMC-Group mit Bescheid vom 14. November 2013 die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Bankgeschäfte aufgegeben.
Die IFMC-Group bot dem Publikum den Kauf bestehender Forderungen aus Kapital-Lebensversicherungsverträgen, Bausparverträgen und Investment-Depots gegen das Versprechen an, als Gegenleistung Geldzahlungen über mehrere Jahre zu leisten.
Mit der Annahme der Rückkaufswerte aus den vertragsgegenständlichen Vermögensanlagen betreibt die IFMC-Group GmbH das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der Bafin. Das Unternehmen ist verpflichtet, die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig an die Kapitalgeber zurückzuzahlen.
Der Bescheid ist nicht bestandskräftig.
Quelle: Verbraucherinformation Bafin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten. (JZ1)
www.bafin.de