Immobilienmakler und -verwalter: Gesetz zu Berufszugangsvoraussetzungen auf der Zielgeraden

Am 22. Juni steht im Deutschen Bundestag die zweite und dritte Beratung des Gesetzes zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter an. Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) als Spitzenverband der deutschen Immobilienverwalter geht davon aus, dass der Gesetzentwurf mit den Stimmen der Regierungskoalition umgesetzt wird. Gegenüber dem ursprünglichen Entwurfstext haben CDU/CSU und SPD Änderungen verabredet.

Zu den beabsichtigten Änderungen zählt, dass eine Sachkundeprüfung für den gewerblichen Immobilienverwalter und Makler, wie im Kabinettsbeschluss vom August 2016 vorgesehen, entfällt. Stattdessen soll es eine Weiterbildungspflicht geben. Diese sieht eine regelmäßige Fortbildung für Verwalter und Makler von mindestens 20 Stunden innerhalb von drei Jahren vor. Die Verpflichtung gilt fortlaufend. Die Fortbildung ist gegenüber der Erlaubnisbehörde nachzuweisen.

Zusätzlich soll es eine Informationspflicht des gewerblichen Verwalters gegenüber dem Verbraucher und Auftraggeber über absolvierte Fortbildungen geben. Damit soll dem Verbraucher die Möglichkeit gegeben werden, sich ein eigenes Bild über die fachliche Eignung und Qualifikation des Gewerbetreibenden und der unmittelbar mit der Durchführung der erlaubnispflichtigen Tätigkeiten betrauten Beschäftigten zu machen.

Die Argumente zum Wegfall des Sachkundenachweises kann der DDIV nachvollziehen, akzeptiert diese jedoch nicht: „Wir hatten uns mehr erhofft, denn wir haben immer noch keine Lösung für neu in den Markt eintretende Verwalter. Ihre einzig nennenswerte Voraussetzung wäre eine 20-Stunden-Fortbildung in drei Jahren. Das ist deutlich zu wenig und wird der Tätigkeit und dem Verbraucherschutz auch nicht gerecht”, sagt DDIV-Präsident Wolfgang D. Heckeler.

Quelle: Pressemitteilung DDIV

Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter ist der Berufsverband der treuhänderisch und hauptberuflich tätigen Haus- und Immobilienverwalter in Deutschland. Gemeinsam mit seinen zehn Landesverbänden vertritt der Verband über 2.200 Mitgliedsunternehmen. Diese verwalten rund 4,6 Millionen Wohnungen mit einem Wert von 536 Milliarden Euro. (TH1)

www.ddiv.de

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