ITA fordert Kostenbegrenzung für Riester- und Basis-Renten
„Verbraucher sollten Altersvorsorgeprodukte und deren Kosten einfach vergleichen können“, fordert Dr. Mark Ortmann, Geschäftsführer des Instituts für Transparenz in der Altersvorsorge (ITA). In seinem Forschungsgutachten „Kostenbegrenzung für zertifizierte Altersvorsorge- und Basisrentenverträge“ schlägt das ITA eine Verstärkung der Transparenzvorgaben vor. Sollten diese Vorgaben ihre kostensenkende Wirkung verfehlen, gäbe es die Möglichkeit einer gesetzgeberischen Festlegung von Obergrenzen für sämtliche Einzelkosten oder alternativ eine Begrenzung der Effektivkosten kombiniert mit bestimmten Einzelkosten. Direkte Kosten auf Zulagen sollten ganz untersagt werden.
Das ITA schlägt in seinem Gutachten eine unterschiedliche Kostenbeschränkung entweder in der Ansparphase oder in der Auszahlungs- respektive Darlehensphase vor. Damit würde auch die Produktvielfalt nicht eingeschränkt. Zum Beispiel sollten für alle Produkte höchstens 15 Euro laufende Stückkosten und zwei Prozent Kosten auf das Guthaben beziehungsweise die Zinsmarge zulässig sein. Eine Alternative bestünde in einer Beschränkung der „Effektivkosten“. Die Obergrenzen der Effektivkosten sollten in der Ansparphase nach Chancen-Risiko-Klassen gestaffelt sein. Das ITA schlägt vor, die Effektivkosten zwischen 1,2 und drei Prozent jährlich je nach Chancen-Risiko-Klasse und Laufzeit zu begrenzen. Aus Verbraucherschutzgründen sollten einzelne Kostenarten separat begrenzt werden. Im Zusammenhang mit der Begrenzung der Effektivkosten könnten die Obergrenzen der Einzelkosten pauschal über alle Produktarten hinweg festgesetzt werden. Abschluss- und Vertriebskosten sollten auf vier Prozent der vereinbarten Beitragssumme (ohne Zulagen), laufende Kosten auf die Eigenbeiträge auf 6,5 Prozent und Stückkosten auf 15 Euro jährlich begrenzt werden.
Direkte Kosten auf Zulagen sollten vollständig verboten werden. „Zulagen sind quasi Geschenke des Staates zur Verbesserung der Altersvorsorge. Darauf sollten Anbieter keine direkten Kosten erheben“, so Ortmann.
Quelle: Pressemitteilung ITA
Das Institut für Transparenz in der Altersvorsorge (ITA) mit Sitz in Berlin wurde 2006 gegründet. Das ITA beobachtete nach eigener Aussage unabhängig den Altersvorsorgemarkt und informiert Anleger und Vermittler über Produkte. Weiterhin gehören u.a. Produktanalysen und Informationen über die Marktentwicklung zum Repertoire. (JZ1)