Kabinettsbeschluss: Grauer Kapitalmarkt wird strenger reguliert
Das Bundeskabinett hat am 12. November 2014 den Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes beschlossen. Wie das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) mitteilt, sollen mit den neuen Regelungen Verbraucher besser vor hochriskanten und intransparenten Finanzprodukten geschützt werden.
Damit Verbraucher die Risiken einer Anlage besser abschätzen können, sollen Anbieter und Vermittler von Anlagen künftig mehr, bessere und aktuellere Informationen in ihren Prospekten veröffentlichen. Ein Verstoß gegen diese Informationspflichten kann im Extremfall ein Verbot des Vertriebs der betroffenen Vermögensanlage nach sich ziehen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht kann die von ihr getroffenen Sanktionen künftig auf ihrer Internetseite veröffentlichen. Verbraucher würden so frühzeitig vor unseriösen Angeboten gewarnt.
Zudem soll im öffentlichen Raum, wie beispielsweise in Bussen und Bahnen oder auf Plakaten, die Werbung für Vermögensanlagen unzulässig sein. Werbung in den Medien soll künftig mit einem deutlichen Warnhinweis auf die Verlustrisiken zu versehen sein.
Das Gesetz solle aber nicht bewirken, dass wünschenswerte Finanzierungen unangemessen erschwert werden, betont Bundesjustizminister Heiko Maas. Darum enthalte es Ausnahmeregelungen für Projekte genossenschaftlichen oder bürgerschaftlichen Engagements und den Bereich des Crowdfunding (Start-up-Finanzierungen). (JZ1)
Quelle: Aktuelle Meldung BMJV