Lebensversicherungsreformgesetz steht weiterhin in der Kritik
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat nach Angaben des AfW Bundesverbands Finanzdienstleistung Sachverständige zum Lebensversicherungsreformgesetz befragt. Diese bemängelten die verpflichtende Offenlegung der Abschlussprovisionen und den Zeitplan des Gesetzgebungsverfahrens.
Der Verband führte als Begründung für die Kritik an der Offenlegung der Abschlussprovisionen an, dass dies zu Fehlentscheidungen bei Kunden führen könne und insbesondere Makler im Wettbewerb benachteiligen würde. „In der Anhörung wurde nun deutlich, dass statt des obligatorischen Provisionsausweises die Angabe einer Gesamtkostenquote treten könnte“, sagte AfW-Vorstand Frank Rottenbacher.
Von allen Sachverständigen sei auch der Zeitplan des Gesetzgebungsverfahrens und des Inkrafttretens in Frage gestellt worden. „Wir erwarten, dass die Abgeordneten die Argumente aufnehmen und große Teile des Gesetzes erst zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft treten lassen“, so Rottenbacher.
Quelle: AfW Bundesverband Finanzdienstleistung
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