Neue Aufsichtsregeln für Banken und Versicherungen fördern Investitionen in Wirtschaft
Die Europäische Kommission hat am 10. Oktober 2014 die neuen Aufsichts- und Eigenkapitalregeln für Versicherer und Banken mit delegierten Rechtsakten präzisiert. Diese Detailregelungen sollen zu sicheren und transparenten Verbriefungsmärkten in Europa beitragen, ausreichend liquide Bankenaktiva in Krisenzeiten sicherstellen und internationale Vergleichbarkeit der Verschuldungsquoten von Banken gewährleisten.
Am 1. Januar 2016 tritt ein neuer harmonisierter und solider Aufsichtsrahmen für Versicherungs- und Rückversicherungsgesellschaften in der EU (Solvabilität II) in Kraft. Solvabilität II soll unter anderem verhindern, dass die Vorschriften unnötige Hindernisse für Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen schaffen, die längerfristig in die europäische Wirtschaft investieren und ein nachhaltiges, integratives, ressourceneffizientes und arbeitsplatzfreundliches Wachstum in Europa schaffen.
Die von der Europäischen Kommission nun präsentierten Rechtsakte umfassen detaillierte Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie Solvabilität II, insbesondere zu der Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, einschließlich der sogenannten „langfristigen Garantiemaßnahmen“; der Festlegung der Eigenkapitalhöhe und der Kalibrierung der verschiedenen Vermögenswertklassen, in die ein Versicherer investieren darf und zur Art und Weise, wie Versicherungsunternehmen geführt und organisiert werden sollten.
Zudem wurden für bestimmte Fälle vereinfachte Methoden und Ausnahmen festgelegt, um insbesondere kleineren Versicherern die Anwendung von Solvabilität II zu erleichtern.
Die delegierten Rechtsakte zu Solvabilität II und zur Liquiditätsdeckungsquote sehen für Banken und Versicherungen, die in Verbriefungen investieren, eine risikogerechte aufsichtliche Behandlung vor. Demnach werden hochtransparente, einfache und solide Verbriefungsinstrumente eine günstigere Behandlung erfahren, um Investitionen in die europäische Wirtschaft zu fördern.
Michael Barnier, Kommissionsvizepräsident zuständig für den Binnenmarkt und Dienstleistungen: „Diese detaillierten Vorschriften stellen die notwendige Ergänzung zur Solvabilität-II-Richtlinie und zur Eigenkapitalverordnung dar. Sie zeigen, dass Europa es ernst meint mit der Schaffung eines Rahmens, der insbesondere durch Förderung sicherer und transparenter Verbriefungen und durch Anreize für Versicherer, langfristige Anlagen zu tätigen, Investitionen in die Wirtschaft unterstützen soll. Sie zeigen auch, dass Europa bei der Umsetzung international vereinbarter Grundsätze eine Vorreiterrolle einnimmt und seine Finanzinstitute widerstandsfähiger macht, gleichzeitig aber dem Finanzierungsbedarf der Realwirtschaft und der Diversität des europäischen Finanzsektors Rechnung trägt.“
Dieser Rechtsakt wird in Kraft treten, sobald er vom Europäischen Parlament und vom Rat geprüft und gebilligt worden ist. (JZ1)
Quelle: Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland
www.ec.europa.eu