Neue EU-Richtlinie zur Sicherung von Einlagen
Am 2. Juli 2014 trat die neue europäische Einlagensicherungsrichtlinie in Kraft. Sie ersetzt die bisherige Einlagensicherungsrichtlinie aus dem Jahr 1994 und bringt umfangreiche Neuerungen mit sich. Die Mitgliedstaaten müssen die meisten Regelungen bis zum 3. Juli 2015 in nationales Recht umsetzen.
Die auf einem Kompromiss basierende Richtlinie, auf die sich EU-Kommission, Rat und Europäisches Parlament Ende 2013 geeinigt hatten, soll Einleger in Europa besser schützen. Die Institute sollen das Risiko, die Einleger entschädigen zu müssen, selbst tragen. Staatliche Beihilfen sollen vermieden werden. Die Richtlinie sieht vor, dass sämtliche Einlagensicherungssysteme ex ante zu finanzieren sind. In vielen EU-Staaten sind diese bisher lediglich ex post finanziert. Die Einlagenkreditinstitute, die den Sicherungssystemen zugeordnet sind, müssen also erst Beiträge entrichten, wenn ein Entschädigungsfall eintritt. Das Einlagenkreditinstitut, das den Entschädigungsfall verursacht, muss hingegen aufgrund der Insolvenz gar keine Beiträge leisten.
Einleger haben künftig einen Rechtsanspruch auf Entschädigung ihrer gedeckten Einlagen bis zu 100.000 Euro. Einen solchen Rechtsanspruch haben die Kunden der institutssichernden Einrichtungen bisher nicht. Die Institutssicherung schützt ein Institut vor der Insolvenz, da die anderen Mitglieder es bereits dann stützen, wenn es in eine finanzielle Schieflage gerät. Die Kundengelder sind dadurch mittelbar gesichert.
Zudem haben Sparer für mindestens drei Monate nach Einzahlung künftig auch einen Rechtsanspruch auf die Entschädigung von Einlagen über 100.000 Euro, wenn die Einzahlung mit bestimmten Lebensereignissen zusammenhing – etwa dem Verkauf einer Privatimmobilie, einer Heirat oder einer Abfindung für Arbeitnehmer.
Quelle: Pressemitteilung Bafin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integeres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten. (JZ1)
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