Ombudsstelle Geschlossene Fonds übernimmt gesetzliche Schlichtungsaufgabe
Der Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V. sind die Schlichtungsaufgaben nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) übertragen worden. Die neue Verfahrensordnung der Ombudsstelle wurde bereits am 19. Juni 2014 vom Bundesministerium der Finanzen im Einverständnis mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz genehmigt.
Damit ist und bleibt die Ombudsstelle verantwortlich für alle Streitigkeiten mit Unternehmen, die sich ihr angeschlossen haben. Sie bietet Anlegern die Möglichkeit, Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung von einer unabhängigen und neutralen Ombudsperson rechtskundig klären zu lassen. Die Ombudspersonen sind Dr. Inga Schmidt-Syaßen und Dr. Fritz Frantzioch. Seit ihrer Gründung im Jahr 2008 hat die Ombudsstelle bereits über 900 Verfahren bearbeitet. Derzeit werden mehr als 400 Geschlossene Fonds durch das Verfahren abgedeckt.
Dr. Joachim Seeler, Vorstandsvorsitzender des Vereins Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V., sieht die Schlichtungsstelle gestärkt: „Mit der Übertragung der gesetzlichen Schlichtungsaufgaben ist die Ombudsstelle Geschlossene Fonds auch nach der Regulierung durch das KAGB die zentrale Anlaufstelle für Anleger, die Streitigkeiten im Zusammenhang mit ihren Beteiligungen an geschlossenen Investmentvermögen und geschlossenen Fonds außergerichtlich schlichten möchten.“
Quelle: Pressemitteilung Ombudsstelle Geschlossene Fonds
Die Ombudsstelle Geschlossene Fonds ist eine außergerichtliche Schlichtungsstelle für Beschwerden von Anlegern im Zusammenhang mit ihren Beteiligungen an Geschlossenen Investmentvermögen und Geschlossenen Fonds. Seit ihrer Gründung im Jahr 2008 hat sie über 900 Verfahren bearbeitet. (jpw1)