PIM Gold und Scheideanstalt GmbH: Anhaltspunkte für fehlenden Verkaufsprospekt
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Anhaltspunkte dafür, dass die PIM Gold und Scheideanstalt GmbH eine Vermögensanlage unter der Bezeichnung Kinder Gold Konto öffentlich anbietet. Entgegen § 6 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) wurde hierfür kein Verkaufsprospekt veröffentlicht. (JF1)
Quelle: Newsletter BaFin