Planungssicherheit durch Umsetzung von Solvency II
Mit einem Referentenentwurf zur Novelle des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) wird das neue europaweite Aufsichtssystem Solvency II zeitnah in deutsches Recht umgesetzt. Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) begrüßt die Umsetzung, fordert allerdings auch Nachbesserungen.
„Damit schafft der Gesetzgeber Planungssicherheit, die angesichts des enormen mit Solvency II verbundenen Arbeitsaufwands dringend geboten ist“, so der DAV-Vorstandsvorsitzende Rainer Fürhaupter. Außerdem bewertet er es als positiv, dass auch künftig die seit 1994 gesetzlich vorgeschriebene Institution des Verantwortlichen Aktuars erhalten bleibt. Die DAV begrüßte ausdrücklich, dass alle im Rahmen der Omnibus II Richtlinie eingeführten Maßnahmen zur Sicherung langfristiger Garantien in das neue VAG aufgenommen werden. Durch dieses Maßnahmenpaket werde eine aufsichtsrechtlich sinnvolle und risikogerechte Bewertung langfristiger Garantien unter Solvency II ermöglicht.
Gleichzeitig wiesen die Aktuare darauf hin, dass das kürzlich verabschiedete Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) noch keinen Eingang in den Referentenentwurf gefunden habe. So fehle insbesondere die Neuregelung der Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven auf festverzinsliche Wertpapiere. Eine Korrektur des Gesetzesentwurfs fordert Fürhaupter in einem Appell an das Bundesfinanzministerium bezüglich der angekündigten Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung. Diese seien nicht konsequent von Solvency II ausgenommen worden. „Das kann so nicht gewollt sein“, erklärte Fürhaupter.
Quelle: Pressemitteilung DAV
Die Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV) mit Sitz in Köln ist die berufsständische Vertretung der Versicherungs- und Finanzmathematiker mit derzeit rund 4.300 Mitgliedern. (JZ1)
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