Platincoin kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist darauf hin, dass sie der Platin Genesis DMCC keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.
Hinweisen zufolge wird in den sozialen Medien ein neuer „Platincoin Kryptofond“ beworben. Dieser sei von der BaFin „genehmigt und frei gegeben“. Dies trifft der BaFin zufolge nicht zu. (JF1)
Quelle: Newsletter BaFin