Polarstern Capital ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist darauf hin, dass sie der Polarstern Capital GmbH keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Polarstern Capital GmbH behauptet auf ihrer Internetseite https://polarstern.capital/de und über soziale Medien über eine Zulassung der BaFin zu verfügen. Zudem sei es der erste BaFin regulierten Krypto-Fonds. Dies trifft nicht zu. (JF1)
Quelle: Newsletter BaFin