Referentenentwurf zum Provisionsdeckel: Votum bezieht Stellung
Am 18. April 2019 veröffentliche das Bundesministerium der Finanzen den Entwurf eines Gesetzes zur Deckelung der Abschlussprovision von Lebensversicherungen und von Restschuldversicherungen. Die entsprechenden Verbände wurden gebeten, bis zum 6. Mai 2019 ihre Stellungnahmen einzureichen. Auch der Votum-Verband hat sich ausführlich mit dem Entwurf befasst und entsprechend Stellung bezogen.
Nicht nur die mögliche Verfassungswidrigkeit des geplanten Provisionsdeckels berechtige zu erheblichen Zweifeln an der Sinnhaftigkeit dieses legislativen Vorstoßes, so der Votum-Verband. Auch eine kaum evidenzbasierte Begründung des Entwurfs sowie eine nivellierende Betrachtungsweise verschiedener Berufsgruppen wie Versicherungsvertreter, - vermittler und -makler gäben Raum für den Vorwurf eines gesetzgeberischen Aktionismus.
Der geschäftsführende Vorstand des Votum-Verbandes, Rechtsanwalt Martin Klein, kommt in seiner Analyse zu dem Ergebnis, „dass der beabsichtige, verfassungswidrige Provisionsdeckel nicht zu einer Verbesserung der Situation von Verbrauchern, Versicherern und Vermittlern führt. Er ist in seiner Umsetzung vielmehr geeignet, die Akzeptanz und Verbreitung von privater Altersvorsorge durch Lebensversicherungen weiter zu schwächen und damit den Sozialstaat nachhaltig zu schädigen“.
Quelle: Pressemitteilung Votum-Verband
Der Votum Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V. ist die Interessenvertretung der europaweit tätigen Finanzdienstleistungsunternehmen. Die Mitgliedsunternehmen des 1995 gegründeten Verbandes repräsentieren circa 75.000 Finanzdienstleister. (JF1)