Referentenentwurf zur Änderung der FinVermV veröffentlicht
Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Entwurf für die neue Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) veröffentlicht. Mit der Änderung wird von der erweiterten Verordnungsermächtigung in § 34g der Gewerbeordnung Gebrauch gemacht. Zur Umsetzung der Vorgaben der Finanzmarktrichtlinie MiFID II, die bereits seit Anfang 2018 gilt, werden zusätzliche Wohlverhaltensregelungen für gewerbliche Finanzanlagenvermittler in die FinVermV aufgenommen beziehungsweise bestehende Regelungen an die Vorgaben von MiFID II angepasst. Darüber hinaus werden überwiegend redaktionelle Angleichungen der FinVermV an die Formulierungen der neu gefassten Versicherungsvermittlungsverordnung vorgenommen.
Der Referentenentwurf sieht in § 18a FinVermV-Entwurf die Verpflichtung des Finanzanlagenvermittlers zur Aufzeichnung telefonischer Vermittlungs- und Beratungsgespräche und elektronischer Kommunikation vor, sobald sie die Vermittlung von oder Beratung zu Finanzanlagen betreffen.
Der Bundesverband Alternative Investments (BAI) stellt den Referentenentwurf auf seinem Internetauftritt www.bvai.de unter "News" zum Download zur Verfügung. (JF1)