Reform des Lebensversicherungsrechts findet weitestgehende Zustimmung

Die Bundesregierung will Lebensversicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer vor den Folgen der bestehenden Niedrigzinsen schützen. Mit ihrem Gesetzentwurf möchte sie daher die Vorgaben für Lebensversicherungen ändern, um ökonomisch ungerechtfertigte Mittelabflüsse zu verhindern. Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 13. Juni 2014 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Lebensversicherungsrechts beraten und im Kern keine Einwendungen hiergegen erhoben.

Der Gesetzesentwurf untersagt Ausschüttungen der Versicherungsunternehmen an Aktionäre, solange die Erfüllbarkeit der Garantiezusagen gefährdet ist. Zudem sind die Versicherten künftig mit mindestens 90 Prozent – statt der bisher üblichen 75 Prozent – an den Risikoüberschüssen zu beteiligen. Im Gegenzug wird die Ausschüttung von Bewertungsreserven an die ausscheidenden Versicherten begrenzt, soweit dies zur Sicherung der den Bestandskunden zugesagten Garantien erforderlich ist. Für das Neugeschäft ist ein niedrigerer Garantiezins festgelegt. Er soll zum 1. Januar 2015 von derzeit 1,75 auf 1,25 Prozent sinken.

Der Bundesrat sieht allerdings aus Transparenzgründen die Notwendigkeit, den Anwendungsbereich der Regelungen zur Offenlegung der Provisionen der Versicherungsvermittler auszuweiten und grundsätzlich alle gewährten geldwerten Vorteile zu erfassen. Ansonsten bestünde die Gefahr, dass Umgehungstatbestände zulasten der Kunden geschaffen würden.

Quelle: Stellungnahme des Bundesrates vom 13. Juni 2014 zum „Entwurf eines Gesetzes zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte“

www.bundesrat.de

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