Regierung steht zu Mietpreisbremse
Die Bundesregierung hat mehrere Vorschläge des Bundesrates zur Überarbeitung des Gesetzentwurfs zur „Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung“ (Mietrechtsnovellierungsgesetz) zurückgewiesen. Das teilt sie in einer Unterrichtung mit.
Die Bundesregierung schließt sich dem Vorschlag des Bundesrates nicht an, die im Gesetz aufgeführten Indikatoren für einen angespannten Wohnungsmarkt zu streichen. Ebenfalls lehnt sie den Vorschlag ab, die Verpflichtung zu streichen, in der Begründung der Rechtsverordnung darzulegen, welche Maßnahmen die Landesregierung in dem jeweils bestimmten Gebiet zur Behebung des Wohnungsmangels ergreifen wird. Auch abgewiesen wird die Bitte, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, inwieweit durch Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen zur Bildung der ortsüblichen Vergleichsmiete bundesweit einheitliche energetische Merkmale stärker berücksichtigt werden können. Prüfen wolle die Bundesregierung hingegen den Vorschlag des Bundesrates, im Gesetzestext stärker zu verdeutlichen, dass bei Modernisierungsmaßnahmen eine höhere Miete nur „vereinbart werden darf“. (JZ1)
Quelle: Unterrichtung durch den Bundestag