Schlichtungssprüche bis 10.000 Euro werden bindend
Bankkunden, die sich bei Ombudsleuten über ihr Institut beschweren, benötigen Sicherheit, dass sich die Bank an den Schiedsspruch hält. Bislang gilt die Selbstverpflichtung der Banken in Deutschland bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro. Wie der Bankenverband mitteilt, werden Kreditinstitute Entscheidungen der Ombudsmänner bei Kundenbeschwerden, die ab dem 1. Januar 2015 eingehen, künftig bis zum doppelten Streitwert von 10.000 Euro verbindlich umzusetzen.
Der vom Bankenverband vorgelegte „Ombudsmann-Tätigkeitsbericht 2013“ zeigt auf, dass die Beschwerdezahlen gegenüber der Hochphase der Finanzmarktkrise rückläufig sind. Waren es im Jahr 2011 noch 8.268 Fälle, so ging die Anzahl der Beschwerden im vorigen Jahr auf 6.551 Fälle zurück.
„Die Beschwerdezahlen haben sich stabilisiert“, bewertet Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes, die Entwicklung, „allerdings auf einem im Vergleich zum Zeitraum vor der Krise höheren Niveau.“
Der Tätigkeitsbericht 2013 enthält eine repräsentative Auswahl von Schlichtungssprüchen sowie zahlreiche Statistiken und Grafiken zum Ombudsmannverfahren. Der Bericht sowie weitere Broschüren zum Beschwerdeverfahren können beim Bankenverband bezogen werden.
Quelle: Bundesverband deutscher Banken
Der Bundesverband deutscher Banken e.V. (Bankenverband) mit Sitz in Berlin ist die Interessenvertretung der privaten Banken in Deutschland. Dem 1951 gegründeten Bankenverband gehören mehr als 210 private Banken und elf Landesverbände an.(TH1)
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