Solvency II: Sorge um kleine Versicherer
In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen haben Sachverständige eine Zuordnung der Rückstellungen für die Beitragsrückerstattung (RFB) zu den Eigenmitteln der Lebensversicherungen völlig unterschiedlich beurteilt. Zudem wurde der Bundesregierung vorgehalten, kleine Versicherer zu benachteiligen.
Professor Hans-Peter Schwintowski (Humboldt-Universität Berlin) bezeichnete die Benutzung von Kundengeldern als Eigenkapital, obwohl die Kunden keine Eigentümer seien, als Verstoß gegen das Grundgesetz. Außerdem wandte er sich gegen eine Bevorzugung der Aktionäre im Vergleich zu Versicherungsnehmern. Versicherten dürfe nach den Vorschriften keine Überschussbeteiligung zugewiesen werden, solange nicht ein Gewinn in Höhe von mindestens vier Prozent des Grundkapitals verteilt worden sei. Auch der Bund der Versicherten konnte nicht nachvollziehen, dass die Rückstellungen für die Beitragsrückerstattung, die ausschließlich den Kunden gehören würden, als Risikokapital verwendet werden könnten.
Dem widersprach Professor Fred Wagner (Institut für Versicherungswissenschaften an der Universität Leipzig). Die RFB-Mittel würden durch Überschüsse entstehen. Die Versicherten würden dieses Geld auch in aller Regel nach etwa zwei Jahren, nachdem sie von den freien RFB in gebundene RFB überführt wurden, erhalten. Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) bezeichnete die Verwendung von RFB als Eigenmittel als nicht neu. Das System habe schon immer sehr gut funktioniert.
In der Anhörung wurde der Bundesregierung auch vorgehalten, bei der Neuregelung der Versicherungsaufsicht zum Teil weit über die europäischen Vorgaben hinauszugehen und kleine Versicherer zu benachteiligen. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kritisierte in seiner Stellungnahme, die geplante Testierpflicht durch externe Wirtschaftsprüfer könne die Prüfung durch die Aufsichtsbehörde nicht ersetzen. Der Einsatz externer Abschlussprüfer führe zu „hohem bürokratischen Aufwand ohne Mehrwert bei den Unternehmen“. Professor Wagner widersprach den Behauptungen von der Benachteiligung kleiner Versicherer. Er kenne keine Studie, die zeige, dass große Versicherer eine bessere Performance hätten als kleine.
Thema in der Anhörung waren auch die Kapitalanlagen der Versicherer. So warnte die Deutschen Bundesbank in ihrer schriftlichen Stellungnahme vor „Fehlanreizen durch die Privilegierung von Staatsanleihen“ unter Solvency II. Eine Abschaffung dieser Privilegien würde die Risiken aus dem Risikoverbund zwischen Staaten und dem Finanzsystem mittelfristig verringern. Der Bund der Versicherten erklärte, man habe Bauchschmerzen angesichts der Einstufung von griechischen Staatsanleihen als „risikofrei“.
Quelle: Aktuelle Meldung Deutscher Bundestag - Finanzausschuss
In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen haben Sachverständige eine Zuordnung der Rückstellungen für die Beitragsrückerstattung (RFB) zu den Eigenmitteln der Lebensversicherungen völlig unterschiedlich beurteilt. Zudem wurde der Bundesregierung vorgehalten, kleine Versicherer zu benachteiligen.
Professor Hans-Peter Schwintowski (Humboldt-Universität Berlin) bezeichnete die Benutzung von Kundengeldern als Eigenkapital, obwohl die Kunden keine Eigentümer seien, als Verstoß gegen das Grundgesetz. Außerdem wandte er sich gegen eine Bevorzugung der Aktionäre im Vergleich zu Versicherungsnehmern. Versicherten dürfe nach den Vorschriften keine Überschussbeteiligung zugewiesen werden, solange nicht ein Gewinn in Höhe von mindestens vier Prozent des Grundkapitals verteilt worden sei. Auch der Bund der Versicherten konnte nicht nachvollziehen, dass die Rückstellungen für die Beitragsrückerstattung, die ausschließlich den Kunden gehören würden, als Risikokapital verwendet werden könnten.
Dem widersprach Professor Fred Wagner (Institut für Versicherungswissenschaften an der Universität Leipzig). Die RFB-Mittel würden durch Überschüsse entstehen. Die Versicherten würden dieses Geld auch in aller Regel nach etwa zwei Jahren, nachdem sie von den freien RFB in gebundene RFB überführt wurden, erhalten. Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) bezeichnete die Verwendung von RFB als Eigenmittel als nicht neu. Das System habe schon immer sehr gut funktioniert.
In der Anhörung wurde der Bundesregierung auch vorgehalten, bei der Neuregelung der Versicherungsaufsicht zum Teil weit über die europäischen Vorgaben hinauszugehen und kleine Versicherer zu benachteiligen. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kritisierte in seiner Stellungnahme, die geplante Testierpflicht durch externe Wirtschaftsprüfer könne die Prüfung durch die Aufsichtsbehörde nicht ersetzen. Der Einsatz externer Abschlussprüfer führe zu „hohem bürokratischen Aufwand ohne Mehrwert bei den Unternehmen“. Professor Wagner widersprach den Behauptungen von der Benachteiligung kleiner Versicherer. Er kenne keine Studie, die zeige, dass große Versicherer eine bessere Performance hätten als kleine.
Thema in der Anhörung waren auch die Kapitalanlagen der Versicherer. So warnte die Deutschen Bundesbank in ihrer schriftlichen Stellungnahme vor „Fehlanreizen durch die Privilegierung von Staatsanleihen“ unter Solvency II. Eine Abschaffung dieser Privilegien würde die Risiken aus dem Risikoverbund zwischen Staaten und dem Finanzsystem mittelfristig verringern. Der Bund der Versicherten erklärte, man habe Bauchschmerzen angesichts der Einstufung von griechischen Staatsanleihen als „risikofrei“.
Quelle: Aktuelle Meldung Deutscher Bundestag - Finanzausschuss