Spezifikation für EbAV-Stresstest veröffentlicht

Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung EIOPA hat am 2. April die Spezifikationen für den Stresstest von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) veröffentlicht. Das ist der Startschuss für den dritten EbAV-Stresstest, über dessen Ergebnisse EIOPA im Dezember 2019 berichten wird.

Der Test soll zeigen, welche Auswirkungen ein bestimmtes Stress-Szenario auf die EbAV hat, und ob es weitere, möglicherweise systemische Auswirkungen zum Beispiel auf die Unternehmen gibt, die EbAV finanzieren. Das Stress-Szenario geht von fallenden Marktwerten der Kapitalanlagen bei steigenden risikolosen Zinssätzen aus. Letzteres senkt tendenziell den Wert der Verpflichtungen der EbAV. Stress entsteht dadurch, dass die Marktwerte der Kapitalanlagen im Szenario in der Regel stärker zurückgehen dürften als der Wert der Verpflichtungen der EbAV.

Der Stresstest wird nach nationalen Bewertungsregeln, in Deutschland also auf Grundlage der EbAV-Bilanzen nach Handelsgesetzbuch (HGB), sowie auf Grundlage einer von EIOPA entwickelten europaweit einheitlichen, markt-konsistenten Bewertungsmethodik durchgeführt. In Deutschland nehmen ausgewählte Pensionskassen und Pensionsfonds am Stresstest teil.

Im aktuellen Stresstest betrachtet EIOPA erstmals auch die erwarteten Zahlungsströme aus Sicherheit- und Anpassungsmechanismen wie beispielsweise die Unterstützung durch die Unternehmen bzw. Arbeitgeber, die die EbAV finanzieren. Zudem ist es das erste Mal, dass die EbAV Fragen im Zusammenhang mit Risiken, die sich aus Umweltfaktoren, sozialen Faktoren und die Unternehmensführung betreffenden Faktoren ergeben, beantworten sollen.

Quelle: Newsletter BaFin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten. (JF1)

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