Steuer auf verkaufte Lebensversicherungen

Durch die geplante Rechtsänderung sollen die Auszahlungen bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht mehr steuerfrei sein, wenn es sich um gekaufte Lebensversicherungen handelt. Der Gesetzgeber argumentiert, dass durch den Verkauf einer Lebensversicherung die Versicherung den Zweck der Risikovorsorge verliere.

Kapital- und Rentenversicherungen sollen der Absicherung wirtschaftlicher Risiken dienen, die aus der Ungewissheit und Unberechenbarkeit des menschlichen Lebens erwachsen. Bisher sei die ausbezahlte Versicherungssumme im Todesfall nicht steuerpflichtig. Steuerpflicht ist hingegen die Versicherungsleistung im Erlebensfall. Für den Erwerber einer gebrauchten Lebensversicherung sei die Absicherung des Risikos nicht von Bedeutung. Es gebe inzwischen regelrechte Anlagemodelle bei gekauften Lebensversicherungen. Die Regierung will ferner klarstellen, dass beim Verkauf von Dividendenansprüchen vor dem Dividendenstichtag keine Steuerfreiheit besteht.

Mehrere Änderungen des Einkommensteuerrechts zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union (EU) und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (18/1529) sind am Montag, 23. Juni 2014, Thema einer Anhörung des Finanzausschusses unter Vorsitz von Ingrid Arndt-Brauer (SPD) ist. Die Sitzung beginnt um 13 Uhr im Raum 1.302 des Jakob-Kaiser-Hauses. (JZ1)

Quelle: Homepage Deutscher Bundestag

www.bundestag.de

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