The Stock Master kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist darauf hin, dass sie „The Stock Master“ keine Erlaubnis gemäß § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Das Unternehmen spricht potentielle deutsche Kunden per E-Mail an.

Unter der anonym registrierten Domain thestocksmaster.com bietet „The Stock Master“ in englischer Sprache eine Software als „Trading App“ an, die auf der Grundlage fortgeschrittener künstlicher Intelligenz selbstständig an Hand von Algorithmen den Handel mit Aktien betreiben soll. Bei dem Angebot handele es sich um einen „VIP-only“ Gebrauchstest, wobei der Zugang zur Software und deren Nutzung gratis sei. Es sei nach der Registrierung jedoch erforderlich, eine Investitionssumme von mindestens 250 US-Dollar zu hinterlegen. Das Unternehmen behauptet, mit dem beschriebenen Handel sei monatlich ein Profit von bis zu 12.850,23 US-Dollar möglich. Das Unternehmen gibt weder seine Rechtsform noch seinen Sitz an. (TH1)

Quelle: Meldung BaFin

www.bafin.de

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