"The Trader" ist kein nach KWG zugelassenes Institut
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist darauf hin, dass sie weder „The Trader“ noch Christian Vogel eine Erlaubnis gemäß § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäften erteilt hat. Weder das Unternehmen noch Vogel stehen unter ihrer Aufsicht.
Das Unternehmen „The Trader“ bietet unter der anonym registrierten Domain robotrader-app.co eine App „für einen intelligenten, schnellen und sicheren Onlinehandel auf Finanzmärkten“ an. Über die App gelieferte Handelssignale seien „zu 100 Prozent genau und verifiziert“. Die App sei „100 Prozent Deutsch Qualität“. Mit ihr könnten „gewöhnliche Leute damit beginnen“, „Tausende von Euro pro Monat zu verdienen“. Das Unternehmen gibt ein Büro in Prag, Tschechien, und Vogel als Vertretungsberechtigen an. (JF1)
Quelle: Verbrauchermeldung BaFin