Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert EU-Finanzmarktrichtlinie Mifid und fordert mehr Klarheiten
Die Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, Esma) hat einen Vorschlag zur technischen Umsetzung der neuen EU-Finanzmarktrichtlinie Mifid vorgelegt. In einer Stellungnahme spricht sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) für eine Nachjustierung aus. Vor allem der Begriff der unabhängigen Finanzberatung muss klarer definiert werden. Dazu müssten Lücken bei den Ausschlusskriterien für Vertriebsprovisionen geschlossen werden.
Im April 2014 hatte das EU-Parlament eine Neufassung der Finanzmarktrichtlinie Mifid auf den Weg gebracht. Bevor die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt wird, müssen einzelne Teile durch Durchführungsbestimmungen konkretisiert werden. Nach Einschätzung des VZBV gehen die Empfehlungen der Esma im Bereich des Anlegerschutzes an vielen Stellen in die richtige Richtung. Vor allem die Ausschlusskriterien für die verbleibenden „erlaubten“ Vertriebsprovisionen seien zu begrüßen. Nachbesserungsbedarf gäbe es hingegen bei der Definition der unabhängigen Finanzberatung.
Ein Bestandteil der neuen Regelungen ist ein partielles Provisionsverbot. Unabhängigen Finanzvermittlern ist die Annahme von Provisionen verboten. Als unabhängig gilt, wer seinen Kundinnen und Kunden eine ausreichend breite Produktpalette anbietet. Allerdings könne eine unabhängige Finanzberatung nicht allein über die Anzahl der angebotenen Produkte gewährleistet werden. „Verbraucher brauchen nicht 100 mittelmäßige Produkte zur Auswahl, sondern die besten“, sagt Dorothea Mohn, Leiterin des Teams Finanzen beim VZBV. Sie fordert daher, dass Esma ergänzende Qualitätskriterien für die Produktauswahl definiert.
In seiner Stellungnahme fordert der VZBV darüber hinaus, Lücken bei den Kriterien für Vertriebsprovisionen zu schließen. Entgegen den ursprünglichen Forderungen des VZBV dürfen Finanzvermittler, die nicht als unabhängig gelten, weiter Provisionen annehmen. Dies gilt der Richtlinie folgend dann, wenn „Provisionen die Qualität der Beratung erhöhen“.
Um zu ermitteln, unter welchen Umständen Provisionen die Qualität der Beratung erhöhen, hat die Esma eine Liste von Ausschlusskriterien formuliert. Insbesondere dürfen dann keine Provisionen angenommen werden, wenn das Geschäftsmodell des Vermittlers im Kern auf Provisionen basiert. Der VZBV unterstützt die von Esma aufgestellten Kriterien. „Die Ausschlusskriterien der Esma zeigen einmal mehr, dass Provisionen faktisch nie die Qualität der Beratung erhöhen, sondern Verbrauchern am Ende schaden“, so Mohn zu den Vorschlägen.
Quelle: Pressemitteilung Verbraucherzentrale Bundesverband
Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation von 51 Verbraucherverbänden. Der im Jahr 2000 gegründete Verbraucherverband vertritt die Interessen der Verbraucher gegenüber Politik, Verwaltung, Justiz, Wirtschaft und Öffentlichkeit. (TH1)