Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert Kleinanlegerschutzgesetz als unzureichend
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes beschlossen. Durch Informationspflichten und neue Befugnisse für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) sollen Anleger besser vor Risiken des Grauen Kapitalmarkts geschützt werden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt grundsätzlich die Maßnahmen – sieht aber noch Bedarf für Nachbesserungen.
Der vzbv kritisiert die Werberegelung für Vermögensanlagen. Während ursprünglich eine klare Begrenzung der Werbung auf Wirtschaftsmedien vorgesehen war, ist sie jetzt uneingeschränkt in der Presse erlaubt, wenn auch mit einem Warnhinweis zu versehen. Plakate, U-Bahnwerbung und Flyer sind künftig untersagt. „Mit Blick darauf, dass wir ein generelles Verbot des aktiven Vertriebs von Graumarktprodukten fordern, ist diese Regelung völlig unzureichend“, so Klaus Müller, Vorstand des vzbv. „Die Probleme im Vertrieb wird man nur mindern können, wenn diese hochspekulativen Produkte, nicht beliebig beworben werden dürfen.“
Kritisch sieht der vzbv, dass der Gesetzentwurf weiterhin Ausnahmen vorsieht. So sind für Darlehen, die nur nachrangig bedient werden, Ausnahmen von der Prospektpflicht vorgesehen. Zu beobachten ist, dass schon heute wegen der kaum vorhandenen Regulierungsanforderungen immer mehr Anbieter auf diese Finanzierungsform ausweichen. „Wenn der Gesetzgeber hier tatsächlich einigen Unternehmen entgegenkommen will, darf das nicht zulasten des Verbraucherschutzes gehen. Eine vernünftige Lösung wäre, den Betrag pro Anleger auf beispielsweise 1.000 Euro zu begrenzen“, sagt Müller.
Quelle: Pressemitteilung vzvb
Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation von 41 Verbraucherverbänden. Der im Jahr 2000 gegründete Verbraucherverband vertritt die Interessen der Verbraucher gegenüber Politik, Verwaltung, Justiz, Wirtschaft und Öffentlichkeit. (JZ1)