Verbraucherzentrale geht wegen Kündigungen von Bausparverträgen vor Gericht

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Klage gegen die Aachener Bausparkasse eingereicht. Nach Auffassung der Verbraucherschützer ist die Kündigung von Bausparverträgen unter Bezug auf § 313 und § 314 BGB unzulässig: Die für eine solche Kündigung erforderliche Störung der Geschäftsgrundlage oder der wichtige Kündigungsgrund liegen nicht vor. Die Verbraucherschützer wurden durch auffällige Beschwerden im Frühwarnnetzwerk des "Marktwächters Finanzen" auf das Vorgehen des Anbieters aufmerksam.

„Bausparkassen müssen ihre abgeschlossenen Verträge erfüllen, auch wenn diese aufgrund gesunkener Zinsen unrentabel geworden sind“, sagt Philipp von Bremen, Teamleiter „Marktwächter Finanzen“ bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Ein Recht, in laufende Bausparverträge einzugreifen, hat nur die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht“, erläutert von Bremen.

Nach Marktwächtererkenntnissen versuchen etliche Bausparkassen sich seit Jahren beispielsweise durch Tarifwechselangebote oder Kündigungen von aus heutiger Sicht gutverzinsten Verträgen zu lösen. Zum Teil verweigern sie Verbrauchern nach Aussprache der Kündigung auch den Anspruch auf einen (Zins-)Bonus oder eine Treueprämie.

Die Vorgehensweise der Aachener Bausparkasse sei dabei bislang einzigartig und besonders auffällig: Zunächst habe sie ihre Kunden vor die Wahl gestellt, entweder ein Tarifwechselangebot mit deutlich geringerer Verzinsung anzunehmen oder sich den Bausparvertrag auszahlen zu lassen. Für den Fall, dass nach einer Frist keines von beiden geschehe, wurde die nachfolgende Kündigung des Bausparvertrags angedroht und dann auch vollzogen. Gleichzeitig setzte die Aachener Bausparkasse ihre Kunden moralisch unter Druck. So heißt es in den Schreiben: „Verhalten sich die Inhaber hoch verzinslicher, mit den aktuellen finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht mehr zu vereinbarender Bausparverträge nicht dementsprechend, so schädigt dies nicht nur die Bausparkasse, sondern auch die gesamte Bausparergemeinschaft.“

„Anstatt für das eigene Leistungsversprechen einzustehen, übt die Aachener Bausparkasse moralischen Druck auf ihre Kunden aus. Das ist unzulässig. Zudem ist die Aussage falsch. Wenn der Kunde an seinem hochverzinsten Bausparvertrag festhält, hat das keine Auswirkungen auf andere Bausparer, sondern nur auf die Gewinnsituation der Bausparkasse“, so von Bremen.

Zunächst hatten die Marktwächterexperten die Aachener Bausparkasse im vergangenen Mai abgemahnt. Die Bausparkasse gab jedoch die geforderte Unterlassungserklärung nicht ab und hält ihre Kündigungen für rechtens. „Die strittige Rechtsfrage wollen wir nun verbindlich auf dem Weg einer Verbandsklage klären lassen, auch um Kunden anderer Bausparkassen vor dem kritisierten Anbieterverhalten frühzeitig zu schützen“, so von Bremen.

Eine erfolgreiche Verbandsklage würde die Aachener Bausparkasse verpflichten, künftig Kündigungen auf Grundlage der §§ 313 und 314 BGB zu unterlassen und den Anbieter verpflichten betroffene Verbraucher über die Unzulässigkeit erfolgter Kündigungen zu informieren.

Quelle: Pressemitteilung Marktwächter Finanzen

Der „Marktwächter Finanzen“ ist ein Frühwarnsystem, mit dem der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen den Finanzmarkt aus Perspektive der Verbraucher beobachten und analysieren. Grundlage für diese Arbeit sind Verbraucherbeschwerden und empirische Untersuchungen. Der Marktwächter Finanzen wird bis Ende 2017 mit rund 12,4 Millionen Euro gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). (JF1)

www.marktwaechter.de

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