Versicherungstechnische Rückstellungen: Auslegungsentscheidung der BaFin ist veröffentlicht

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Auslegungsentscheidung veröffentlicht, die Klarstellungen dazu vornimmt, wie Versicherungsunternehmen die Angemessenheit der Bewertungsmethode für versicherungstechnische Rückstellungen prüfen sollen.

Bei der Solvabilitätsübersicht nach „Solvency II“ sind für sämtliche Versicherungsverpflichtungen gegenüber Versicherungsnehmern und Anspruchsberechtigten versicherungstechnische Rückstellungen zu bilden. Die zur Berechnung der Rückstellungen verwendeten Methoden müssen in Bezug auf die Art, den Umfang und die Komplexität der Risiken, die den Versicherungsverpflichtungen zugrunde liegen, angemessen sein.

Bei der Bestimmung einer angemessenen Berechnungsmethode haben die Unternehmen gemäß Artikel 56 Delegierte Verordnung (EU) 2015/35 (DVO) eine Prüfung vorzunehmen. Dabei sollen die Unternehmen die Risiken der zugrundeliegenden Verpflichtungen beleuchten und Fehler in den Ergebnissen der Methode bewerten, die aus Abweichungen zwischen den zugrundeliegenden Annahmen der Methode und den festgestellten Risiken resultieren können.

Die Auslegungsentscheidung der BaFin richtet sich an alle Versicherer, die unter das Aufsichtsregime „Solvency II“ fallen. Die Auslegungsentscheidung geht unter anderem auf den Begriff des „Fehlers“ ein, der in Artikel 56 Absatz 2 DVO verwendet wird und für die Beurteilung der Angemessenheit der Methode eine zentrale Rolle spielt. Sie beleuchtet ferner Konsequenzen der Anwendung des Artikels 56 DVO auf andere Bereiche sowie Spezifika der Anwendung für Verpflichtungen in der Lebensversicherung. (JF1)

Quelle: Newsletter BaFin

www.bafin.de

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