Vorerst keine Einschränkungen beim Immobilien-Crowdinvesting
Die Abgeordneten des Bundestages diskutierten vergangene Woche die Evaluation des Kleinanlegerschutzgesetzes. Im Rahmen dessen wurden auch Überlegungen angestrengt, inwieweit die Vergabe von Immobiliendarlehen durch die sogenannte Crowd (Crowdinvesting) durch die Einführung einer Prospektpflicht reguliert werden sollte. Schwarmfinanzierungen sind diesbezüglich derzeit durch das Kleinanlegerschutzgesetz im Vergleich zu anderen Kreditgebern privilegiert. Die Crowdinvesting-Plattform zinsbaustein.de begrüßt die Entscheidung des Bundestages, vorerst keine Einschränkungen vorzunehmen.
Frank Noé, Co-Founder und CIO von zinsbaustein.de: „Wir begrüßen die Entscheidung des Gesetzgebers. Eine Abschaffung der Privilegierung hätte nicht primär die großen etablierten Marktteilnehmer betroffen sondern vor allem die Markteintrittsbarrieren für sogenannte Newcomer erhöht, deren Kapitalzugänge begrenzt sind oder deren Projektvolumina die Erstellung eines Prospektes weder zeit- noch kostenmäßig rechtfertigen würden. Die Privatanleger durch eine strengere Regulierung von Crowdinvesting in Immobilien künftig wieder auszuschließen, wäre ein Fehler gewesen. Noch vor einigen Jahren war es vor allem Family Offices und institutionellen Investoren vorbehalten, in Immobilien zu investieren. Crowdinvesting hat die Anlageklasse demokratisiert. Durch ihre Regulierungspläne hat die Bundesregierung diese Demokratisierung in Frage gestellt. Die für 2018 geplante zweite Evaluation des Kleinanlegerschutzgesetzes sieht zinsbaustein.de gelassen. Setzt man die von der Bundesregierung getroffene Aussage, ,Es gebe ausreichend anderweitige Finanzierungsmöglichkeiten‘ in einen Kontext, könnte man auch sagen ,Es gibt genügend Supermärkte, also schaffen wir die Lebensmittellieferdienste ab‘.“
Quelle: Pressemitteilung zinsbaustein.de
Die Zinsbaustein GmbH mit Sitz in Berlin ist eine digitale Plattform für Immobilieninvestments. Die Gesellschaft konzentriert sich auf die Einsammlung und Vermittlung von Kapital für Projektentwicklungen und Bestandsinvestments in einer Größenordnung bis zu 2,5 Millionen Euro. (JF1)