Widerrufsrecht bei Maklerverträgen verwirrt Verbraucher
Die seit dem 13. Juni 2014 geltenden gesetzlichen Änderungen führen nach Ansicht des Immobilienverbands Deutschland IVD zu Unsicherheiten. Daher sei weitere Aufklärungsarbeit erforderlich, obwohl das neue Widerrufsrecht bereits seit 100 Tagen in Kraft ist und dem Verbraucher dadurch ein zusätzliches Recht zu seinem Schutz eingeräumt wurde.
Das Widerrufrecht bezieht sich auf Maklerverträge, die zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer über das Internet, per Telefon, E-Mail oder Brief geschlossen wurden.
„In einer ersten Bilanz wird deutlich, dass der Gesetzgeber es versäumt hat, die Verbraucher über die neuen Regelungen aufzuklären. Verbraucher sind zunächst einmal überrascht und verunsichert, wenn bei einer Anfrage zwar die gewünschten Informationen zum Objekt übermittelt werden, gleichzeitig jedoch auch mehrseitige juristische Dokumente beigefügt sind“, sagt Jürgen Michael Schick, Vizepräsident des Immobilienverbands IVD. „Der Makler muss an dieser Stelle viel Aufklärungsarbeit leisten, um dem Verbraucher Ängste zu nehmen.“
Problematisch sei weiterhin, dass Makler Dienstleistungen, die über den Erstkontakt hinausgehen, erst nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist erbringen würden, um ihren Provisionsanspruch nicht zu verlieren. Weder für den Verbraucher noch für den Makler sei es sinnvoll, die Frist von zwei Wochen bis zur Besichtigung einzuhalten.
Quelle: Pressemitteilung IVD
Der Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. ist die Berufsorganisation und Interessensvertretung der Beratungs- und Dienstleistungsberufe in der Immobilienwirtschaft. Der IVD hat eigenen Angaben zufolge ca. 6.000 Mitgliedsunternehmen, darunter Immobilienberater, Immobilienmakler, Bauträger, Immobilienverwalter, Finanzdienstleister und Bewertungssachverständige sowie weitere Berufsgruppen der Immobilienwirtschaft. (MLN1)