Wohnungsvermittlung: IVD begrüßt Nachbesserungsforderung bezüglich des „Bestellerprinzips“

Neben dem Bundesrat habe nun auch die Bundesregierung gefordert, dass der Gesetzentwurf zum sogenannten „Bestellerprinzip“ im Wohnraumvermittlungsgesetz nachgebessert werde. Dies gehe aus der Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates zum Mietrechtsnovellierungsgesetz hervor, meldet der Immobilienverband Deutschland (IVD).

„Die Bundesregierung hat erkannt, dass die vom Bundesrat skizzierten Praxisfälle nicht mit dem Koalitionsvertrag und vor allem nicht mit der Marktpraxis und den wirtschaftlichen Gepflogenheiten zusammenpassen“, sagt Jens-Ulrich Kießling, Präsident des IVD.

Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme zwei Fallbeispiele beschrieben, in denen nach der Regelung im Regierungsentwurf der Wohnungsvermittler vom Wohnungssuchenden kein Entgelt fordern darf. Einer dieser Fälle: Ein Wohnungsmakler hat Vermittlungsverträge mit mehreren Mietwohnungssuchenden geschlossen und daraufhin von einem Vermieter den Auftrag eingeholt, seine Wohnung anzubieten. „Ein Makler darf dem aktuellen Gesetzentwurf zufolge von einem Mieter nur dann eine Provision verlangen, wenn er ausschließlich für ihn auf die Suche nach einer Wohnung geht“, erklärt Kießling. „Insbesondere in Großstädten haben Makler allerdings viele Kunden mit ähnlichen Suchprofilen. Ein Provisionsanspruch bestünde in diesem Fall nicht – auch wenn der Makler einem der Mietsuchenden eine Wohnung vermittelt.“

Im zweiten Fall sucht ein Makler eine Wohnung für einen Interessenten, der diese jedoch ablehnt. Im Anschluss bietet der Makler die Wohnung einem anderen Interessenten an. Der Wohnungssuchende ist in diesem Fall nicht mehr der Auftraggeber und daher nicht provisionspflichtig. „Das führt dazu, dass ein Makler eine Wohnung, die er in seinem Portfolio hat, nicht anbieten kann – auch wenn sie perfekt zu den Anforderungen des Mieters passt“, erläutert Kießling. Der Bundesrat bezeichne diese Situation zu Recht als absurd. „Das sogenannte ,Bestellerprinzip‘ in dieser Form hilft keinem Wohnungssuchenden“, warnt Kießling.

Der IVD begrüßt daher die Forderungen der Bundesregierung und des Bundesrats, den Gesetzentwurf dahingehend zu ändern, dass ein Makler in den genannten Fällen einen neuen Auftrag vom konkreten Interessenten einholen kann.

Quelle: Pressemitteilung IVD

Der Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. ist die Berufsorganisation und Interessensvertretung der Beratungs- und Dienstleistungsberufe in der Immobilienwirtschaft. Der IVD hat rund 6.000 Mitgliedsunternehmen, darunter Immobilienberater, Immobilienmakler, Bauträger, Immobilienverwalter, Finanzdienstleister und Bewertungssachverständige sowie weitere Berufsgruppen der Immobilienwirtschaft. (JZ1)

www.ivd.net

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